Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass Ansprüche auf tarifliche Leistungen auch für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer entstanden sind. Denn diese Arbeitnehmer wurden in der Vergangenheit so behandelt, wie gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer. Daraus folgt aber auch, dass die tarifgebundenen und tarifungebundenen Arbeitnehmer in der Zukunft gleich behandelt werden müssen. Nach dem LAG ist damit auch der Sanierungs-TV auf tarifungebundene Arbeitnehmer anzuwenden. Das ergebe die Auslegung der im Unternehmen geltenden betrieblichen Übung. Denn Inhalt der betrieblichen Übung sei der Anspruch der Außenseiter gewesen, so behandelt zu werden, wie die gewerkschaftlich organisierten Kollegen - nicht schlechter aber auch nicht besser. Die Anwendung der tariflichen Regelungen auf alle Arbeitnehmer bedeute, dass auch Änderungen in der Tariflandschaft für alle Arbeitnehmer gelten. Da- nach besteht ein Anspruch nur in dem Umfang, in dem der Arbeitgeber aufgrund Tarifgebundenheit den Organisierten eine Leistung schuldet. Der Arbeitnehmer hat aus der betrieblichen Übung nur einen Anspruch auf Gleichstellung.
Empfehlung für die Praxis:
Die zur Anspruchsbegründung herangezogene betriebliche Übung half hier dem Außenseiter nicht. Die Entscheidung des LAG ist nicht nur überzeugend, sondern auch für die Sanierungspraxis wichtig. Denn die Konstellation ist bekannt: Neben Personaleinsparungen ist der Verzicht auf Entgeltbestandteile, oft Sonderzahlungen, immer wieder das einzig erfolgversprechende Mittel einer Unternehmenssanierung. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern kann das nur durch Abänderung der einschlägigen Tarifnormen geschehen, wie im entschiedenen Fall durch Sanierungstarifverträge. Der Sanierungserfolg hängt dann von der Wirksamkeit der Einsparung in der Belegschaft ab. Manchmal möchten nichtorganisierte Arbeitnehmer dann die finanziellen Nachteile eines Sanierungs-TV nicht gegen sich gelten lassen. Für wen aber tarifliche Vorteile gelten, muss auch tarifliche Nachteile in Kauf nehmen.
Den aktuellen Newsletter Arbeitsrecht finden Sie unter: http://newsletter.buse.de/...