Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 511547

Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main, Deutschland http://www.buse.de
Ansprechpartner:in Herr Markus Ruhmann +49 40 41999263
Logo der Firma Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB
Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB

Compliance für Unternehmen: "Schwarze Listen" - Risiko für Unternehmen

Fairer Wettbewerb im Vergaberecht durch Korruptionsregister?

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Das "Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs" (GRfW) soll den Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge korruptionssicher machen. Im Interesse an einer effektiven Korruptionsbekämpfung hat die Freie und Hansestadt Hamburg daher auf Grundlage des so genannten "Hamburger Korruptionsregistergesetzes" ein Register eingerichtet, welches gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein durch eine zentrale Informationsstelle geführt wird.

Ziel dieses Vorstoßes ist es, öffentliche Auftraggeber bei der Prüfung der Zuverlässigkeit von Unternehmen im Rahmen der Auftragsvergabe zu unterstützen. Das Register dient gleichzeitig aber auch dem Schutz der redlichen Auftragnehmer, ganz im Zeichen eines fairen Wettbewerbes.

Auf Bundesebene gibt es bereits seit über einem Jahrzehnt, bislang erfolglose, Bestrebungen ein Korruptionsregister einzuführen (vgl. bspw. Drs. 17/11415). Die Justizminister der Länder haben im Juni 2014 die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters beschlossen.

Auf Landesebene existieren sehr unterschiedliche Regelungen mit stark voneinander abweichenden Vorgaben für eine Eintragung in die jeweiligen Register. Dies stellt eine nicht zu unterschätzende Rechtsunsicherheit für Unternehmen dar.

In Hamburg sind bei Entscheidungen über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie Planungsleistungen ab einem Auftragswert von EUR 25.000,- bzw. EUR 50.000,- bei Bauleistungen die öffentlichen Auftraggeber nach §7 GRfW verpflichtet, etwaige Eintragungen bei der Informationsstelle abzufragen.

Dass Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wie Steuerhinterziehung, Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder die Gewerbeordnung zu einer Eintragung in das Korruptionsregister führen können, liegt nahe.

Entscheidend ist aber, dass die Unternehmer sich im Rahmen einer Ausschreibung auch an die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Prinzipien des Vergaberechtes halten. Dass eine Eintragung bereits dann möglich sein soll, wenn "kein vernünftiger Zweifel" am Vorliegen einer schweren Verfehlung vorliegt, verstößt gegen die Unschuldsvermutung und stellt für die Unternehmen ein enormes Risiko dar. Denn eine Verfehlung kann von der Informationsstelle nach §6 Abs. 2 GRfW zu einer Vergabesperre von bis zu drei Jahren und damit zum Ausschluss eines Unternehmens von der Auftragsvergabe in Hamburg führen. Eine vorzeitige Aufhebung einer Vergabesperre ist nur möglich, wenn das Unternehmen bei der Aufklärung der Verfehlung aktiv mitwirkt oder eine so genannte Selbstreinigung betreibt (§6 Abs. 3 Nr. 4, 5 GRfW).

Empfehlung für die Praxis:

Die Unternehmen müssen daher bei einem Beteiligungsinteresse an öffentlichen Ausschreibungen ihre Zuverlässigkeit mehr denn je beweisen. Um Risiken zu vermeiden, sollten daher Kontroll- und Compliance-Systeme im Unternehmen eingeführt beziehungsweise auf ihre Effektivität geprüft werden.

Website Promotion

Website Promotion
Homepage der Kanzlei Buse Heberer Fromm

Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB

Buse Heberer Fromm ist eine der großen, unabhängigen Anwaltskanzleien in Deutschland. An den sechs deutschen Standorten Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg und München sowie in Repräsentanzen in Brüssel, London, Mailand, New York, Palma de Mallorca, Paris, Sydney und Zürich beraten mehr als 100 Berufsträger nationale und internationale Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts. Durch die Bündelung der Kernkompetenzen in kanzleiweiten, integrierten Practice Groups gewährleistet Buse Heberer Fromm bei der Durchführung von Projekten und Transaktionen aller Größenordnungen optimale, individuell zugeschnittene Lösungen. Als mittelstandsorientierte Kanzlei legt Buse Heberer Fromm dabei höchsten Wert auf die individuelle Betreuung ihrer Mandanten, persönliche Beratung und Kontinuität der Mandantenbeziehungen.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.