Die alleinige Umbenennung einer Aktiengesellschaft führt für sich genommen zu keinen Änderungen hinsichtlich der Ansprüche, die Verkäufer von Lebensversicherungen gegen die FlexLife Capital AG haben. Bedenklich ist allerdings, dass dem Handelsregisterauszug ebenfalls zu entnehmen ist, dass die Gesellschaft momentan anscheinend keinen Vorstand hat. So ist der zuletzt im Jahre 2010 bestellte Vorstand Herrn Hans-Jörg Schneider laut Eintragung vom 07.08.2014 als Vorstand ausgeschieden.
Dies bestätigt nunmehr die bereits befürchteten Turbulenzen, in denen sich die FlexLife Capital AG befinden dürfte. Denn laut Presseveröffentlichung vom 11.07.2014 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das von der FlexLife Capital AG betriebene Geschäft nunmehr bestandskräftig untersagt.
Das Geschäftsmodell der FlexLife Capital AG bestand darin, Lebensversicherungen anzukaufen und den Kaufpreis in Raten über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahre auszuzahlen. Nach inzwischen bestandskräftiger Auffassung der BaFin handelt es sich hierbei um ein Einlagengeschäft, für das eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. Da die FlexLife Capital AG ihren Geschäftsbetrieb anscheinend aufgenommen hat, ohne über eine solche Erlaubnis zu verfügen, hat die BaFin Ermittlungen aufgenommen und nach eigenen Angaben mit Bescheid vom 11.06.2013 die Geschäftstätigkeit bezüglich des Einlagengeschäfts untersagt.
Obwohl nach Auskunft der BaFin die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung ausgesetzt wurde und folglich die FlexLife Capital AG trotz dieses Bescheids vom Juni 2013 zunächst durchaus weiter hätte die monatlichen Raten an die Verkäufer auszahlen dürfen und aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit den Verkäufern auch hätte auszahlen müssen, unterblieben ab Juni 2013 sämtliche Ratenzahlungen an die Verkäufer, wie geschädigte Verkäufer von Lebensversicherungen der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mitteilten.
Nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte führt die bestandskräftige Untersagung des von der FlexLife Capital AG betriebenen Einlagengeschäfts dazu, dass die FlexLife Capital AG sämtlichen Verkäufern die Kaufpreise unverzüglich auszukehren hat.
Aus diesem Grund rät CLLB Rechtsanwälte betroffenen Kunden der FlexLife Capital AG, sich zur Durchsetzung ihrer Zahlungsansprüche aus den Kaufverträgen an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden. Im Übrigen sollte auch immer geprüft werden, ob gegebenenfalls Ansprüche gegen Berater, die diese Kaufverträge vermittelt haben, bestehen.