Die Kanzlei CLLB vertritt eine Vielzahl von Versicherungsnehmern, die sich zur Verbesserung ihrer Sehkraft einer Augenoperation im Form eines Lasik Eingriffs oder einem Austausch von Linsen (z.B. refraktiver Linsentausch) unterzogen haben. Die privaten Krankenversicherungen weigern sich dennoch, trotz eindeutiger Rechtslage, die Kosten für einen solchen Eingriff zu erstattet.
Der Versicherungsnehmer sollte sich mit der Zurückweisung seiner Versicherung, die Kosten zu übernehmen, nicht zufriedengeben. Bei einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung sollte die Rechtslage durch einen spezialisierten Anwalt überprüft werden. Denn in den meisten Fällen erfolgt die Ablehnung der Kostenerstattung zu Unrecht.
Wie auch im vorliegenden Fall. Die Anfrage des Versicherungsnehmers wurde von seitens seiner privaten Krankenversicherung zunächst mit einer Standardbegründung zurückgewiesen. Nach Aufforderung durch die beauftragte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, mit Sitz in München und Berlin hat sich die private Krankenversicherung damit einverstanden erklärt, die Kosten für den refraktiven Linsenaustausch mit der Implantation von Multifokallinsen fast vollständig zu übernehmen.
Dieser Erfolg sollte Versicherungsnehmern Mut machen, bei der Verfolgung ihrer Erstattungsansprüche gegenüber den privaten Krankenversicherungen, hartnäckig zu bleiben.
Die Kanzlei CLLB rät daher den betroffenen Versicherungsnehmern, die Ablehnung der Kostenübernahme ihrer Versicherung nicht zu akzeptieren und einen fachkundigen Anwalt zu kontaktieren.