"Mit der Vorratsdatenspeicherung wäre es möglich, weitreichende Sozial- und Bewegungsprofile der Bürgerinnen und Bürger zu erstellen", erläutert Rechtsanwalt Dr. Cord Brügmann, DAV-Hauptgeschäftsführer. Für die Speicherung personenbezogener Daten müsse es immer einen konkreten Anlass geben, ansonsten gäbe es keinen Schutz der Privatsphäre. Der Rechtsstaat sei aufgerufen, den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.
Das Bundesministerium der Justiz hat ein Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet vorgelegt. Demnach sollen u. a. die bei den Telekommunikationsunternehmen vorhandenen Verkehrsdaten künftig nur noch anlassbezogen (Anfangsverdacht) gespeichert werden (das so genannte Quick-Freeze-Verfahren). Ein solches Verfahren könnte - je nach konkreter Ausgestaltung - nach Ansicht des DAV gerade noch hinnehmbar sein.