"Die Innenminister müssen sich immer wieder mit der Situation der langfristig geduldeten Ausländer beschäftigen. Dies macht deutlich, dass eine dauerhafte und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung notwendig ist", betont Rechtsanwalt Victor Pfaff, Mitglied im Ausschuss Ausländer- und Asylrecht im DAV. Nach wie vor gebe es eine hohe Zahl von Ausländern, die langfristig, d.h. über fünf Jahre, nur geduldet sich im Bundesgebiet aufhalten. Von der bisher in Kraft befindlichen Altfallregelung seien viele Betroffene ausgeschlossen gewesen, weil die Anforderungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Regelung zu restriktiv waren. Zur Zeit seien ca. 75.000 Personen, bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland lebende Ausländer, nur geduldet. Dies bedeute, sie verfügen nicht über einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus. "Eine dauerhafte Lösung ist notwendig, damit nicht immer wieder über neu zu schaffende Folgebleiberechtsreglungen diskutiert werden muss", so Pfaff weiter.
Bei der "Aufenthaltserlaubnis auf Probe" muss sichergestellt werden, dass diese verlängert wird. Andernfalls können viele Betroffene abgeschoben werden, die geschützt werden sollen. Wahrscheinlich ist, dass diese wiederum langfristig geduldet werden und die Duldungen immer wieder verlängert werden müssen. Eine solche "Kettenduldung" ist aber abzulehnen, so der DAV. Dies betrifft nach wie vor 20.000 Personen. "Dass sie noch keinen Anspruch darauf haben, in Deutschland zu bleiben, ist dem Großteil der Betroffenen nicht zuzurechnen. Eine Vielzahl der Betroffenen ist langfristig nicht in der Lage, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familienangehörigen ohne zusätzliche öffentliche Hilfe zu bestreiten", erläutert Pfaff. Betroffen seien insbesondere kinderreiche Familien. Die Betroffenen würden auf den prekären Arbeitsverhältnissen des Billiglohnsektors arbeiten. Auch Ältere und dauerhaft kranke Personen hätten Schwierigkeiten, verfestigte Arbeitsverhältnisse nachzuweisen. Es müsse auch berücksichtigt werden, dass sich diese Personen seit nunmehr mindestens zehn Jahren, solche mit Kindern seit mindestens zwölf Jahren, ununterbrochen im Bundesgebiet aufhalten. Pfaff: "Dieser Personenkreis ist mit den Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland verwurzelt, auch wenn die Betroffenen es noch nicht geschafft haben, sich nachhaltig wirtschaftlich in Deutschland zu integrieren." Eine Rückführung für diesen Personenkreis in ihre Ursprungsländer sei meist nicht mehr möglich bzw. aus humanitären Gründen nicht zu verantworten.
Zur Stellungnahme des Ausschusses Ausländer- und Asylrecht im DAV anlässlich der Innenministerkonferenz am 6. Dezember 2011.