"Strukturelle Probleme können nicht durch "Feuerwehraktionen" gelöst werden", so Rechtsanwalt Martin Schafhausen, DAV-Sozialrechtsexperte und- Vorstandsmitglied, aus. Die hohe Spezialisierung und Ausdifferenzierung der beiden Gerichtsbarkeiten habe ihren Sinn. Sie habe zu einer hohen Qualität der Rechtsprechung geführt. Die Spezialisierung spiegele sich auch in der Differenzierung in unterschiedlichen Gerichtszweigen wieder und führe damit gegenüber dem Bürger zu einer gewissen Transparenz und auch zu einem Rationalitätsgewinn. "Die Verwaltungsrichter haben ebenso keine personellen Kapazitäten, die Probleme der Sozialgerichtsbarkeit zu lösen", führt Schafhausen weiter aus. Zudem hätten die Sozialgerichte gezeigt, dass sie mit dieser Belastung umgehen können. Dies zeige die hohe Qualität der Urteile.
DAV gegen Zusammenlegung öffentlich-rechtlicher Fachgerichtsbarkeiten
"Strukturelle Probleme können nicht durch "Feuerwehraktionen" gelöst werden", so Rechtsanwalt Martin Schafhausen, DAV-Sozialrechtsexperte und- Vorstandsmitglied, aus. Die hohe Spezialisierung und Ausdifferenzierung der beiden Gerichtsbarkeiten habe ihren Sinn. Sie habe zu einer hohen Qualität der Rechtsprechung geführt. Die Spezialisierung spiegele sich auch in der Differenzierung in unterschiedlichen Gerichtszweigen wieder und führe damit gegenüber dem Bürger zu einer gewissen Transparenz und auch zu einem Rationalitätsgewinn. "Die Verwaltungsrichter haben ebenso keine personellen Kapazitäten, die Probleme der Sozialgerichtsbarkeit zu lösen", führt Schafhausen weiter aus. Zudem hätten die Sozialgerichte gezeigt, dass sie mit dieser Belastung umgehen können. Dies zeige die hohe Qualität der Urteile.