In einer ersten Reaktion erklärt der DAV, dass das Quick-Freeze-Verfahren eine sinnvolle Alternative zur anlasslosen umfassenden Massenspeicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten sein könnte.
"Wer den Schutz der Privatsphäre erst nimmt, muss sich an dem Grundsatz orientieren, dass die Speicherung personenbezogener Daten immer eines konkreten Anlasses bedarf", sagt Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, DAV-Vizepräsident. Millionen von Menschen seien betroffen, die sich überhaupt nicht verdächtig gemacht haben. Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht erklärt hat, dass eine anlasslose Speicherung unter engen Voraussetzungen nicht zwingend verfassungswidrig sei, enthebt eine verantwortliche Rechtspolitik keineswegs davon, den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.
"Wir können die Schraube der Sicherheitsgesetze nicht immer weiter drehen. Es wird Zeit, dass man in der Bundesrepublik sehr ernsthaft über einen Paradigmenwechsel in der Sicherheitspolitik nachdenkt - wie ihn der Innenminister de Maiziere zu Recht bei seinem Amtsantritt gefordert hat", so Schellenberg weiter.
Zum Quick-Freeze-Verfahren führt Schellenberg aus: "Das Quick-Freeze-Verfahren ist anlassbezogen und fährt die Eingriffsintensität auf ein möglicherweise angemessenes Niveau zurück. Als milderes Mittel könnte dieses Verfahren geeignet sein, die umfassende Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden."