Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 240712

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. Littenstraße 11 10179 Berlin, Deutschland http://www.anwaltverein.de
Ansprechpartner:in Frau Katrin Bandke +49 30 726152149
Logo der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Keine Erkrankungen verschweigen

Keine Berufsunfähigkeit bei Nichtnennung von Gastritis

(lifePR) (Brandenburg/Berlin, )
Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Wer eine schwere Gastritis beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschweigt, verliert den Versicherungsschutz. Darüber informiert anwaltauskunft.de, ein Service des Deutschen Anwaltvereins (DAV), und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 7. Juni 2011 (AZ: 11 U 6/11).

Die Beamtin hatte im Jahre 2000 im Alter von 40 Jahren bei der beklagten Versicherung eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen. Bei den ihr gestellten Fragen zu ihrem Gesundheitszustand hatte sie nicht angegeben, dass sie unter einer medizinisch behandelten Gastritis litt, obwohl in der Zeit unmittelbar vor dem Antrag bei ihr eine entsprechende Erkrankung festgestellt worden war. Wegen einer Dienstunfähigkeit wurde sie Anfang des Jahres 2007 in den Ruhestand entlassen. Seitdem bezog sie von der beklagten Versicherung eine jährliche Rente in Höhe von rund 3.600 Euro aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Die Versicherung stellte ihre Zahlungen im Jahre 2009 ein, nachdem sie nach Befragung der Hausärztin der Klägerin von der Gastritis erfahren hatte.

Mit ihrer Klage gegen die Versicherung hatte sie keinen Erfolg. Man habe keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung, wenn man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eine schwere Gastritis verschweigt. Man müsse sich dabei im Klaren sein, dass die Versicherung auf die Erkrankung hingewiesen werden muss. Die vorwerfbare Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen sei für den Abschluss des Versicherungsvertrages relevant. Die Versicherung habe die Möglichkeit, bei der Diagnose "Gastritis" den Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages abzulehnen oder Prämienzuschläge zu fordern. Das Versicherungsunternehmen sei wegen der verschwiegenen Erkrankung zur Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt. Der Vertrag sei damit nichtig, sodass der Klägerin keine vertraglichen Ansprüche zustünden.

Wichtig ist, dass man sich über seine Rechte und Pflichten im Klaren ist, insbesondere beim Abschluss von Verträgen. Helfen kann hier die Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Solche zu den verschiedenen Rechtsgebieten in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.