In beiden Fällen steht zur Diskussion, dass der Informantenschutz einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall unterworfen wird. Die Journalisten hätten so keine Möglichkeit mehr, ihren Informanten Anonymität zu garantieren. Außerdem soll der Vertrauensschutz für Journalisten weniger umfassend sein als für Strafverteidiger, Abgeordnete und Geistliche. Konken: "Wenn die Abgeordneten sich in einem Spezialgesetz erst einmal auf diese Einschränkungen der Pressefreiheit geeinigt haben, werden sie bei der Strafprozessordnung kaum eine Rolle rückwärts machen und andere Regelungen bevorzugen. Wir fordern deshalb zunächst für die viel weiter reichende Strafprozessordnung eine angemessene Lösung, bevor durch ein geändertes Zollfahndungsdienstegesetz eine Vorentscheidung getroffen wird."
Informantenschutz: Keine Vorentscheidung auf Nebenbühne
In beiden Fällen steht zur Diskussion, dass der Informantenschutz einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall unterworfen wird. Die Journalisten hätten so keine Möglichkeit mehr, ihren Informanten Anonymität zu garantieren. Außerdem soll der Vertrauensschutz für Journalisten weniger umfassend sein als für Strafverteidiger, Abgeordnete und Geistliche. Konken: "Wenn die Abgeordneten sich in einem Spezialgesetz erst einmal auf diese Einschränkungen der Pressefreiheit geeinigt haben, werden sie bei der Strafprozessordnung kaum eine Rolle rückwärts machen und andere Regelungen bevorzugen. Wir fordern deshalb zunächst für die viel weiter reichende Strafprozessordnung eine angemessene Lösung, bevor durch ein geändertes Zollfahndungsdienstegesetz eine Vorentscheidung getroffen wird."