Rückwirkend zum 1. Januar 2017 gilt das neue Regelwerk nun auch bei der Diakonie. Dafür mussten sich die Dienstgeber und Dienstnehmer im Rahmen des Dritten Wegs in der paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission auf ein 150-seitiges Papier zur Einarbeitung der Regelung aus dem öffentlichen Dienst unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Diakonie verständigen und einigen. „Die Arbeitsrechtliche Kommission hat eine hoch komplexe Übertragungsarbeit geleistet“, sagt Prexl, „außerdem konnten wir gemeinsam mit der Dienstnehmerseite diakoniespezifische Eingruppierungsregelungen in die neue Entgeltordnung übernehmen, beispielsweise für Diakoninnen und Diakone.“ In Einzelfällen bedeutet die neue Entgeltordnung eine finanzielle Besserstellung von Beschäftigten.
Die Kommission für Unternehmensfragen und Tarifpolitik in der württembergischen Diakonie vertritt die unternehmens- und tarifpolitischen Belange von über 200 Trägern diakonischer Einrichtungen in Württemberg.