Der SuE ist ein Sondertarif im Rahmen des TvöD. Dienstgeber und Dienstnehmer waren über die konkrete Ausgestaltung der Übernahme des Tarifs unterschiedlicher Meinung. Für die Dienstgeber war es wichtig, dass diakonische Besonderheiten berücksichtigt werden, also beispielsweise Berufe, die so im SuE nicht vorgesehen sind. Die Dienstnehmer sind für die Übernahme des SuE eins zu eins eingetreten. Der Kompromiss hat nun den SuE in seiner Grundstruktur übernommen, aber auch einige für die Diakonie typische Berufe mit aufgenommen. Zuständig für Entscheidungen über die diakonischen Arbeitsrechtsregelungen ist die Arbeitsrechtliche Kommission (AK). Sie ist paritätisch besetzt, je zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Nur wenn beide Seiten zustimmen, kann eine arbeitsrechtliche Regelung beschlossen und umgesetzt werden. In ihrer Sondersitzung am 28. Mai hat nun die AK dem Kompromiss zugestimmt.
Sozial- und Erziehungstarif endlich unter Dach und Fach
Dienstnehmer und Dienstgeber der württembergischen Diakonie einigen sich nach langen Verhandlungen
Der SuE ist ein Sondertarif im Rahmen des TvöD. Dienstgeber und Dienstnehmer waren über die konkrete Ausgestaltung der Übernahme des Tarifs unterschiedlicher Meinung. Für die Dienstgeber war es wichtig, dass diakonische Besonderheiten berücksichtigt werden, also beispielsweise Berufe, die so im SuE nicht vorgesehen sind. Die Dienstnehmer sind für die Übernahme des SuE eins zu eins eingetreten. Der Kompromiss hat nun den SuE in seiner Grundstruktur übernommen, aber auch einige für die Diakonie typische Berufe mit aufgenommen. Zuständig für Entscheidungen über die diakonischen Arbeitsrechtsregelungen ist die Arbeitsrechtliche Kommission (AK). Sie ist paritätisch besetzt, je zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Nur wenn beide Seiten zustimmen, kann eine arbeitsrechtliche Regelung beschlossen und umgesetzt werden. In ihrer Sondersitzung am 28. Mai hat nun die AK dem Kompromiss zugestimmt.