Diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mag dazu beitragen, daß Richter in ähnlichen Fällen in Zukunft schneller handeln. Die Verzögerung um 30 Monate war schließlich nur darauf zurückzuführen, dass zwei Senate desselben Gerichts meinten, sie wären jeweils zuständig. Und es ging auch um den relativ seltenen Fall einer Verfassungsbeschwerde. Auch wenn die Situation nicht vollkommen vergleichbar ist, ist einzig wirklich wirksame Mittel, Verfahrensverzögerungen aufgrund von Zuständigkeitsstreitigkeiten in Wirtschaftsprozessen zu vermeiden, klare und eindeutige Gerichtsstandsvereinbarungen in Vereinbarungen zu formulieren – auch wenn diese erfahrungsgemäß immer als lästig empfunden werden und viele Unternehmen eine Auseinandersetzung hierüber bei den Vertragsverhandlungen eher meiden.
Dr. Thomas Rinne ist als deutscher Rechtsanwalt und spanischer Abogado auch über die persönliche Homepage www.dr-thomas-rinne.de (rinne@fra.einem.de) erreichbar. Hier gibt es neben deutschen und internationalen Wirtschafts-News auch zahlreiche Informationen in spanischer und englischer Sprache.
Dr. Thomas Rinne ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V. sowie in Eurojuris International.