Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 8341

FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Hüttruper Heide 71-81 48268 Greven, Deutschland http://www.fmo.de
Ansprechpartner:in Andres Heinemann +49 2571 941050
Logo der Firma FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH

FMO-Startbahnverlängerung

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnt Nichtzulassungsbeschwerde der privaten Kläger ab

(lifePR) (Greven, )
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der privaten Kläger, gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster keine Revision zuzulassen, abgelehnt. Damit hat das entsprechende Urteil des Gerichtes aus Münster vom 13.07.2006 nun Rechtskraft. Die privaten Kläger begehrten mit ihrer Klage die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und hilfsweise die Verschärfung des durch das Verkehrsministerium im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Lärmschutzkonzeptes.

Durch die Abweisung dieser Beschwerde wird es in dem jetzt anstehenden Revisionsprozess vor dem Bundesverwaltungs-gericht in Leipzig ausschließlich um die Klage des Naturschutzbundes gehen, der sich mit seiner Beschwerde, wie kürzlich berichtet wurde, vor dem Gericht durchsetzen konnte.

Der Geschäftsführer des Flughafens, Prof. Gerd Stöwer, sagte zu dem Beschluss des Leipziger Gerichtes: "Mit dieser Entscheidung haben wir in dem Prozess, in dem es um das wichtigste Zukunftsprojekt unserer Region geht, nun ein Stück Rechtssicherheit gewonnen.“ Man könne sich jetzt, so Stöwer, in dem anstehenden Revisionsverfahren auf die Fragen des Naturschutzes konzentrieren.

Stöwer erwartet, dass das Revisionsverfahren bezüglich des Naturschutzes nun schnellstmöglich aufgenommen wird. „Nachdem mittlerweile fast 13 Jahre seit dem ersten Antrag der Flughafengesellschaft zur Verlängerung der Startbahn vergangen sind, wird es höchste Zeit, dass dieses Projekt, das die Wettbewerbsfähigkeit des Airports im wachsenden Luftverkehrsmarkt sicherstellen soll, endlich umgesetzt werden kann“, betonte Stöwer.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.