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Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnt Nichtzulassungsbeschwerde der privaten Kläger ab

(lifePR) (Greven, )
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der privaten Kläger, gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster keine Revision zuzulassen, abgelehnt. Damit hat das entsprechende Urteil des Gerichtes aus Münster vom 13.07.2006 nun Rechtskraft. Die privaten Kläger begehrten mit ihrer Klage die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und hilfsweise die Verschärfung des durch das Verkehrsministerium im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Lärmschutzkonzeptes.

Durch die Abweisung dieser Beschwerde wird es in dem jetzt anstehenden Revisionsprozess vor dem Bundesverwaltungs-gericht in Leipzig ausschließlich um die Klage des Naturschutzbundes gehen, der sich mit seiner Beschwerde, wie kürzlich berichtet wurde, vor dem Gericht durchsetzen konnte.

Der Geschäftsführer des Flughafens, Prof. Gerd Stöwer, sagte zu dem Beschluss des Leipziger Gerichtes: "Mit dieser Entscheidung haben wir in dem Prozess, in dem es um das wichtigste Zukunftsprojekt unserer Region geht, nun ein Stück Rechtssicherheit gewonnen.“ Man könne sich jetzt, so Stöwer, in dem anstehenden Revisionsverfahren auf die Fragen des Naturschutzes konzentrieren.

Stöwer erwartet, dass das Revisionsverfahren bezüglich des Naturschutzes nun schnellstmöglich aufgenommen wird. „Nachdem mittlerweile fast 13 Jahre seit dem ersten Antrag der Flughafengesellschaft zur Verlängerung der Startbahn vergangen sind, wird es höchste Zeit, dass dieses Projekt, das die Wettbewerbsfähigkeit des Airports im wachsenden Luftverkehrsmarkt sicherstellen soll, endlich umgesetzt werden kann“, betonte Stöwer.
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