In der Schweiz muss vor einer amtlichen Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln eine Umweltverträglichkeitsanalyse durchgeführt werden. Das Ökotoxikologie-Team der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW führt diese gesetzliche Aufgabe für die ganze Schweiz aus.
Die meisten KonsumentInnen wünschen perfekte Tomaten und fleckenlose Äpfel. Und die Produzenten von Lebensmitteln müssen Ernteverluste durch Pflanzenkrankheiten und Schädlinge vermeiden. Niemand will, dass dafür beispielsweise Fische oder Vögel Schaden nehmen. Damit stellt sich die Frage: Kann ein effizienter Pflanzenschutz mit einem nachhaltigen Umweltschutz verbunden werden? Dieses anspruchvolle Ziel verfolgt das Bewilligungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz. Vor einer Bewilligung muss sicher gestellt werden, dass die Pflanzenschutzmittel wirken, aber gleichzeitig auch, dass sie keine unerwünschten Nebeneffekte auf Mensch oder Umwelt verursachen. Die Prüfung der Umweltverträglichkeit wird an der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW von Ökotoxikologie-Experten durchgeführt.
Gutachten zuhanden des Bundes Das sogenannte «ökotoxikologische» Risiko eines Pflanzenschutzmittels wird für eine breite Palette von Organismen beurteilt: Wasserorganismen (Fische, Wasserflöhe, Wasserinsekten, Algen / Wasserpflanzen), terrestrische Organismen (Vögel, Säugetiere, Insekten) und Bodenorganismen (Regenwürmer, Mikroorganismen). Zur Beurteilung des Risikos beispielsweise für Vögel, muss man wissen, wie ein Pflanzenschutzmittel auf Vögel wirken könnte, welche Vogelarten sich in behandelten Feldern aufhalten und wie sie mit den Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommen könnten. Dafür sind biologische und ökologische Kenntnisse über Lebensraum, Ernährung, Verhalten und Reproduktion der Vögel nötig.
Die Ökotoxikologen von ACW analysieren und bewerten diese Risiken. Sie verfassen ökotoxikologische Gutachten mit einer Empfehlung zur Bewilligung oder Nicht-Bewilligung, und falls nötig mit Auflagen. Die Gutachten dienen, zusammen mit anderen Expertisen und der Einschätzung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), der Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) als Entscheidungsgrundlage. Mittel, die diese Umweltprüfung und das gesamte Bewilligungsverfahren bestanden haben, gelten als wirksam und zugleich schonend für die Umwelt.