In Ihrer Entscheidung fordern die Karlsruher Richter den Gesetzgeber auf, bis Ende 2008 eheliche und nichteheliche Kinder beim so genannten Betreuungsunterhalt gleich zu behandeln. Dies ist nach derzeitiger Rechtslage nicht gewährleistet.
In der geplanten Reform des Unterhaltsrechts wäre den seit gestern bekannten Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht Genüge getan worden, so dass die Vermutung nahe liegt, die Bundesregierung wolle nun die vom Gericht geforderte Neuregelung gleich mit in die Unterhaltsreform aufnehmen.