Der Forderung war ein seit Monaten bestehender Konflikt unter anderem um zusätzliche Leistungsbezüge von Professorinnen und Professoren vorausgegangen, die das Präsidium selbst aus dem Hochschulbudget gewähren kann. Seit Einführung der W-Besoldung im Jahr 2005 hatten alle Professorinnen und Professoren der HAW Hamburg jährlich Gelegenheit, monatliche und jährliche Zulagenzahlungen für besondere und herausragende Leistungen zu beantragen und somit ihr Grundgehalt auch ruhegehaltsfähig aufzustocken. Im Dezember 2014 wurde dieses Verfahren nach einer gesetzlichen Anhebung der Grundgehälter für Professuren durch die Hochschulleitung der HAW Hamburg aufgehoben.
Der Forderung der Professorenschaft, ein neues Verfahren zu entwickeln, um wieder ruhegehaltsfähige Zulagen bekommen zu können, folgte das Präsidium aufgrund rechtlicher Bedenken nur teilweise. Daraufhin erfolgten nun die Misstrauensanträge seitens des Hochschulsenats. Im nächsten Schritt wird nun der Hochschulrat über die beiden Forderungen befinden. Die Hochschulleitung strebt eine Einigung zum Wohl der Hochschule an, z.B. im Rahmen einer Mediation. Jacqueline Otten: „Wichtig ist jetzt eine schnelle Lösung dieser Vertrauenskrise, um die Handlungsfähigkeit der Hochschule sicherzustellen.“