Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 17275

ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. Max-Joseph-Straße 5 80333 München, Deutschland http://www.ibw-bayern.de
Ansprechpartner:in Raimo Kröll +49 89 55178378
Logo der Firma ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.

Brossardt: „Keine Übertragung des Post-Mindestlohns auf die privaten Wettbewerber“

(lifePR) (München, )
„Die Übertragung des Post-Mindestlohnes auf die privaten Wettbewerber verhindert freien Wettbewerb in der Branche.“ Mit diesen Worten kommentierte Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., die Überlegungen, den vom Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft ver.di ausgehandelten Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären und die Postbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen.

Der in der Postbranche zur Debatte stehende Mindestlohn berge die Gefahr, den Wettbewerb auf dem Postmarkt zugunsten des ehemaligen Monopolisten zu verzerren. Brossardt: „Für viele, gerade kleinere Wettbewerber sind die aus der Zeit des Briefmonopols stammenden unüblich hohen untersten Tariflöhne der Post nicht zu stemmen. Für die privaten Briefdienstleister, die unter völlig anderen Marktbedingungen agieren, können die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Post nicht als Maßstab dienen.“

Brossardt wies darauf hin, dass unsere marktwirtschaftliche Grundordnung auf dem Prinzip des Wettbewerbs basiert – nur dadurch könne unser Wirtschaftssystem für die Allgemeinheit den größtmöglichen Vorteil bringen. „Mit am stärksten betroffen von einer Einschränkung des Wettbewerbs im Postmarkt wäre der Verbraucher. Denn er zahlt am Ende die Zeche eines eingeschränkten Wettbewerbs in Form überhöhter Preise!“

Nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers erfüllt der vorliegende Mindestlohn-Tarifvertrag für die Postdienstleister nicht die für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung nötigen Voraussetzungen. Für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung müsse ein öffentliches Interesse vorliegen. Die Bundesregierung dürfe nicht zulassen, dass eine ganze Branche dazu gezwungen wird, einen Tarifvertrag anzuwenden, der von vielen Betrieben gar nicht gewollt wird. Brossardt: „Wenn den Unternehmen die im Grundgesetz garantierte negative Koalitionsfreiheit – also die Freiheit, sich einem von ihnen nicht ausgehandelten Tarifvertrag zu unterwerfen oder nicht – genommen wird, dann ist das ein ganz schlechtes Zeichen für die freiheitliche Orientierung und die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts.“
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.