Vor dem Bundesverfassungsgericht sind mehrere Klagen gegen Nichtraucherschutzgesetze der Länder anhängig, darunter auch gegen die Berliner Regelung. In der vergangenen Woche hatte der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mehrere Anträge von Gastwirten auf eine einstweilige Aussetzung des Rauchverbots abgelehnt.
Wiesenhütter verwies darauf, dass in Berlin während der Startphase von Januar bis Ende Juni bewusst auf Bußgelder verzichtet wurde. Jetzt könne mit finanziellen Sanktionen auch noch drei Wochen bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe gewartet werden, erklärte der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer. Daran hätten sicherlich auch die Verwaltungen ein Interesse. Zum einen gebe es noch immer keine klare gesetzliche Regelung für die Kontrollzuständigkeit der Ordnungsbehörden, zum anderen hätten einige Bezirke erklärt, zu wenig Personal für Kontrollen zu besitzen.
Für die IHK sind die umstrittene Rechtslage und das absehbar uneinheitliche Handeln der Bezirke ein unbefriedigender Zustand. "Senat und Bezirke sollten deshalb erst die Karlsruher Entscheidung abwarten und sich dann schnell auf eine einheitliche Linie verständigen", so Wiesenhütter.