Zum Hintergrund: Die elektronische Signatur ist der Unterschrift von Hand privatrechtlich mittlerweile gleichgestellt. Die Signatur garantiert, dass der elektronische Datenaustausch sicher und rechtsverbindlich von statten geht. So wird das Risiko, dass E-Mails abgefangen oder verändert werden, umgangen. Über eine individuelle Chipkarte wird die "qualifizierte elektronische Signatur" erzeugt. Sie ersetzt den handschriftlichen Namenszug und verknüpft als elektronisches Siegel den Nachrichteninhalt mit der Identität des Absenders. Die Signaturausstattung besteht aus einem Komplettpaket aus individueller Signaturkarte, Kartenlesegerät und Software und kann zum Preis von 167 Euro bei der IHK Reutlingen beantragt werden.
Zahlreiche Anwendungsbereiche
Die elektronische Signatur dient nicht nur zur Absicherung von E-Mails und Dateien. Sie erleichtert auch den elektronischen Geschäftsverkehr und die Nutzung von E-Government-Anwendungen. So stehen viele Signaturanwendungen als fertige elektronische Formulare zur Verfügung, was Portokosten senkt und eine zügigere Bearbeitung möglich macht. Die Signaturkarte gestattet außerdem die Teilnahme an elektronischen Vergabeverfahren sowie am Emissionshandel. Ebenso sind Online-Mahnverfahren möglich, Gläubiger können sie sicher, schnell und einfach bei Gericht beantragen. Ein weiterer Anwendungsbereich ist darüber hinaus die elektronisch signierte Rechnung. Sie ist vorsteuerabzugsfähig, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.