Bei den Lohnsteuerrichtlinien 2011 sind die steuerlichen Regelungen zur Gewährung von Mahlzeiten aus Anlass einer Auswärtstätigkeit und doppelten Haushaltsführung neu geregelt worden. Rückwirkend seit dem 1.1.2010 hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht, ob er die Mahlzeiten mit dem tatsächlichen Preis oder dem deutlich niedrigen amtlichen Sachbezugswert bewerten will.
Die sich aus diesem neuen Wahlrecht ergebenden steuerlichen Konsequenzen und Auswirkungen sind nicht einfach zu verstehen und werfen in der Praxis immer wieder Fragen auf, insbesondere, wenn dem Mitarbeiter aus Anlass einer Mahlzeitengewährung durch den Arbeitgeber der Pauschbetrag für den Verpflegungsmehraufwand gekürzt wird.
Die Albertakademie hat ein 7-seitiges Merkblatt herausgegeben, das kostenlos per Email angefordert werden kann. Darin werden die wesentlichen Fallgestaltungen der Praxis dargestellt und erläutert. Das Merkblatt kann per E-mail angefordert werden.
Außerdem hat der BFH mit seinen Entscheidungen vom 18.8.2005 und 21.9.2009 die steuerliche Behandlung von gemischten Reisen klargestellt. Wann muss die Reiseteilnahme als Arbeitslohn versteuert werden und wann können die Aufwendungen für solche Reisen als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden? In Albertakademie - Merkblatt "Besteuerung gemischter Reisen" hat der Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, die wichtigsten Regelungen anhand von Praxisbeispielen dargestellt.
Neben der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung wird auch die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zu gemischten Reisen berücksichtigt. Das 8-seitige Merkblatt kann sofort kostenlos per Email angefordert werden unter info@albertakademie.de . Weitere aktuelle Informationen zu Seminarveranstaltungen und dem Handbuch Reisekosten 2011 finden Sie auf der Internetseite www.albertakademie.de .
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