- Wettbewerbsverzerrung korrigiert!
- Schnellschüsse bei Erlass von Gesetzen künftig zwingend vermeiden!
- Belange der Branche(n) und der Kunden und Gäste ernst nehmen!
Damit bestätigt der Verfassungsgerichtshof einen von Anfang an berechtigten Einwand der IHK Südwestsachsen, Ein-Raum-Gaststätten vom Rauchverbot zu entlasten.
Die im Sächsischen Nichtraucherschutzgesetz definierten Ausnahmen, für Raucher separate Räume schaffen zu können, ist in Ein-Raum-Gaststätten nicht umsetzbar. Auf diese Problematik hat die IHK Südwestsachsen bereits in einer Stellungnahme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Mai 2007 hingewiesen und zudem auf die unternehmerische Freiheit in diesem Kontext.
Die IHK Südwestsachsen fordert in diesem Zusammenhang künftig eine deutlich stärkere Beachtung der Hinweise der Interessenvertreter der betroffenen Branchen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren. "Nicht nur bei der Gestaltung des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes (SächsNSG), sondern auch bei der Umsetzung des Ladenschlussrechtes des Bundes in Länderrecht (SächsLadÖffG) sind Schnellschüsse und damit verbundene Pannen zu konstatieren", so Ilona Roth, Geschäftsführerin Handel/Dienstleistungen. "Im Zuge der Gesetzgebung wurden berechtigte und umfragegestützte Forderungen nicht nur aus den Branchen, sondern auch aus Sicht der Gäste und Kunden vorgebracht, die jedoch seitens des Gesetzgebers und leider auch von Teilen des Parlaments offensichtlich ignoriert wurden", so Ilona Roth weiter.
Aktuell durchgeführte Umfragen bestätigen die bereits im Gesetzgebungsverfahren vorgebrachten Hinweise. Die Umsatzverluste, die Ein-Raum-Gaststätten bereits in wenigen Tagen und Wochen nach Einführung des SächsNSG verzeichnen müssen, sind eindeutiger Beweis für die Unausgewogenheit des Gesetzes. Es ist zwingend notwendig, dass Gesetze im Freistaat Sachsen in Zukunft tiefgründiger und nachhaltig diskutiert werden sowie Schnellschüsse der Vergangenheit angehören.