Den Einführungsvortrag hielt mit Prof. Dr. Michael Kloepfer von der Humboldt-Universität zu Berlin einer der führenden Vertreter des deutschen Umweltrechts. Internationales Ansehen erlangte Professor Kloepfer durch Gastprofessuren in der Schweiz, Japan und an der renommierten Stanford Universität in den USA sowie als Mitglied der Umweltrechtskommission der World Conservation Union (IUCN), der größten und bedeutendsten Umweltschutzorganisation der Welt. Neben Vertretern der sachsen-anhaltischen Landes- und Umweltpolitik, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sowie Unternehmen, referierten Vertreter aller von der Neuordnung des deutschen Umweltrechts betroffenen Fachabteilungen des Bundes-Umweltministeriums zu den vorgelegten Referentenentwürfen.
Mit der Föderalismusreform und der damit verbundenen Änderung des Grundgesetzes war der Weg freigemacht worden, um das Wasser- und Naturschutzrecht von der Rahmengesetzgebung in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes zu überführen. Denn im Unterschied zu allen anderen Umweltrechtsgebieten konnte der Bund beim Wasser und Naturschutz lediglich einen groben Rechtsrahmen vorgeben, während die detaillierten Gesetzesvorschriften den Bundesländern vorbehalten blieben. Diese führten in den letzten Jahrzehnten zu unterschiedlichen Umweltgesetzen in den einzelnen Bundesländern und erschwerten zunehmend die Tätigkeit der Wirtschaft und der Behörden.
Mit dem neuen Umweltgesetzbuch ist beabsichtigt, die unübersichtlichen und häufig sehr komplizierten Regelungen des deutschen Umweltrechts zusammen zu fassen und zu vereinfachen. In einem ersten Schritt wurden jetzt die Referentenentwürfe zu einem allgemeinen Teil mit Grundsätzen des Umweltrechts, zum Teil integrierte Vorhabengenehmigung, einer Bündelung bisher notwendiger Einzelgenehmigungen aus den verschiedenen Umweltbereichen zu einer Genehmigung und den Teilen Wasserwirtschaft, Naturschutz, nichtionisierende Strahlung, Erneuerbare Energien sowie Emissionshandel vorgelegt. Diese Teile sollen noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. In der nächsten Legislaturperiode folgen dann u.a. die Bereiche Abfallwirtschaft und Immissionsschutz.