Harmonisierte Höchstmengen unterliegen ebenso strengen Kriterien wie die bisherigen nationalen Höchstmengen. „Dabei möchte ich betonen, dass Höchstmengen keine toxikologischen Grenzwerte sind, bei deren Überschreitung Gefahr für die Gesundheit droht“, sagte Koch-Achelpöhler. Rückstände innerhalb der Höchstmenge zeigten vielmehr, dass ein Pflanzenschutzmittel korrekt eingesetzt wurde. Ohnehin wird nur selten die Höchstmenge erreicht oder überschritten. Meist liegen die Rückstände weit darunter; ein großer Teil der Ernte ist völlig frei davon.
Künftig werden alle Höchstmengen für einen Pflanzenschutz-Wirkstoff, die in den EU-Ländern in den verschiedensten Lebensmitteln festgesetzt werden, addiert. Dann vergleicht man sie mit den Verzehrsgewohnheiten in wichtigen Mitgliedsstaaten. Ist die Summe zu hoch, kann die Genehmigung für bestimmte Anwendungen des Pflanzenschutzmittels zurückgezogen werden. „Das bedeutet eine klare Stärkung des Verbraucherschutzes“, so Koch-Achelpöhler.
„Ich möchte nicht verhehlen, dass dies für die Anwender und für die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln kritische Fragen aufwerfen kann. Den ersteren könnten dringend gebrauchte Mittel für die Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten verloren gehen, den anderen Umsätze wegbrechen“, erklärte der Verbandschef. „Es kann nicht in unserem Interesse sein, die schärfste Pflanzenschutz-Gesetzgebung weltweit zu haben, aber keine Gemüsebauern mehr, auf die sie anzuwenden wäre.“