Bauherrenhaftpflichtversicherung
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Häuslebauer vor Haftpflichtansprüchen, die beispielsweise durch schlecht gekennzeichnete oder beleuchtete Baustellen entstehen können. Hintergrund: Bauherren sind gesetzlich verpflichtet, ihre Baustellen auch im Sinne der Verkehrssicherung ordnungsgemäß abzusichern. In der Regel wird diese Pflicht an den Bauleiter abgegeben. Jedoch ist der Bauherr nach wie vor für die Überwachung verantwortlich. "In einer privaten Haftpflichtversicherung ist zwar im Regelfall das sogenannte Bauherrenrisiko abgedeckt. Jedoch beschränkt es sich meist auf eine maximale Bausumme. Bauherren sollten daher prüfen, bis zu welchem Umfang sie versichert sind und gegebenenfalls eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen", rät Michiel Goris.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung dient dem Schutz des Immobilieninvestments nach der Bauphase. Dabei werden direkte und indirekte Kosten durch Schäden, die aus Feuer, Sturm und Leitungswasser entstehen können, abgedeckt. In der Regel sind dabei feste Bestandteile wie Terrassen, Garagen oder individuell gefertigte Einbaumöbel im Versicherungsumfang enthalten. "Einige Institute setzen einen Abschluss der Wohngebäudeversicherung sogar voraus. Der genaue Leistungsumfang der Versicherung sollte im Einzelfall geprüft werden. Für manche Objekte kann es durchaus Sinn machen, weitere Elementarschäden wie Sturmfluten, Umbauschäden oder einzelne Objekte wie Gartenhäuschen zusätzlich zu versichern", erklärt Michiel Goris.
Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung gilt spätestens dann als Pflicht, wenn die Finanzierung der Immobilie maßgeblich auf den Schultern eines Familienmitgliedes lastet - etwa auf den Schultern eines Hauptverdieners. Denn: Stößt ihm etwas zu und können die Kreditraten nicht bedient werden, steht die Finanzierung auf dem Spiel. Die Police sichert Hinterbliebene im Todesfall ab und dient Finanzinstituten als zusätzliche Sicherheit. Das Risiko trägt dabei nicht der Versicherte, sondern die Versicherung. Das heißt, dass die Versicherung auch kurz nach dem Abschluss in voller Höhe ausgezahlt werden würde. Ein weiterer Vorteil: Risikolebensversicherungen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Restschuldversicherung
Kreditnehmer, die das familiäre Eigenheim oder die Eigentumswohnung alleine oder zum Gros finanzieren, können sich auch alternativ für eine Restschuldversicherung entscheiden. Da sie nur die Tilgung eines Darlehens absichert, werden mit der sinkenden Restschuld die monatlichen Beiträge geringer. "Die Laufzeit der Versicherung ist meistens der Sollzinsbindung entsprechend. Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme sollte dagegen individuell geprüft werden", erklärt Goris.
Bauleistungsversicherung
Auch Schäden am Rohbau können ein Bauvorhaben gefährden, Kosten in die Höhe treiben und damit die Baufinanzierung belasten. Die Bauleistungsversicherung versichert daher den Rohbau selbst gegen etwaige Schadensfälle, die während der Bauphase auftreten können. So werden beispielsweise Neuanschaffungen oder Baureparaturen durch aufgetretene Naturereignisse, Vandalismus oder Diebstahl übernommen. Goris: "In manchen Policen ist der Rohbau auch gegen Feuer abgesichert. Wenn nicht, sollten Bauherren auf eine zusätzliche Rohbaufeuerversicherung zurückgreifen."