Langfristige Sollzinsbindung als deutscher Klassiker
Über 90 Prozent der Eigenheimerwerber entscheiden sich laut einer Interhyp-Erhebung für eine Festschreibung ihres Zinssatzes von mehr als fünf Jahren. So erhält der Darlehensnehmer Zinssicherheit für die im Darlehensvertrag festgelegte Laufzeit und die Bank kann mit festen Zinseinnahmen über diesen Zeitraum planen. Da während der Sollzinsfestschreibung vertraglich keine vorzeitige Kündigung möglich ist, müssen Banken hierzulande nicht mit einem Ausfallrisiko ihrer Einnahmen rechnen, so dass hier das allgemeine Zinsniveau von Baudarlehen niedriger ist als in anderen europäischen Ländern.
Kein frühzeitiger Ausstieg vorgesehen
Nur wenn die Immobilie verkauft oder sie zur Absicherung eines zusätzlichen Kredites benötigt wird, muss die Bank einer vorzeitigen Rücknahme des Darlehens zustimmen. Ansonsten liegt es im Ermessen der jeweiligen Bank, einen Darlehensnehmer von seinem Vertrag zu entbinden. Die Praxis zeigt jedoch, dass in begründeten Einzelfällen, z.B. Umzug oder eine unerwartet neue Einkommenssituation, Banken eine vorzeitige Kündigung annehmen. In diesem Fall kalkuliert der Kreditgeber den Schaden, der ihm durch ausbleibende Zinsleistungen entsteht - und stellt diesen im Rahmen einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung dem Darlehensnehmer in Rechnung.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Hauskäufer, denen ein vertragliches Ausstiegsrecht wichtig ist, können ein Darlehen mit sogenanntem Vorfälligkeitsschutz abschließen. Die Option auf vorzeitige Rückzahlung, die meist nur bei Eintritt von fest definierten Ereignisse gilt, bieten einige Banken gegen einen Zinssaufschlag an. Zudem können Immobilienbesitzer, deren Sollzinsbindung länger als zehn Jahre beträgt, grundsätzlich zehn Jahre nach Vollauszahlung mit einer Frist von sechs Monaten das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass die Bank eine Ablösesumme für den alten Kredit verlangen darf.