Sanierung vom Bauträger
Wer sich für ein Sanierungsobjekt entscheidet, das von einem Bauträger bzw. Generalunternehmer saniert zum Festpreis angeboten wird, ist aus Bankensicht mit dem Erwerber eines neuen Bauträgerobjekts gleichgestellt. „Entscheidend hier ist die realistische Abstimmung der Finanzierung auf den Sanierungsfortschritt. Wie beim Neubau werden die einzelnen Tranchen nach Baufortschritt ausgezahlt. Zieht sich die Sanierung deutlich länger hin als geplant, können zusätzliche Kosten in Form von Bereitstellungszinsen entstehen,“ erläutert Goris und ergänzt: „Da gerade bei denkmalgeschützten Altbauten unvorhergesehene Verzögerungen nie auszuschließen sind, empfiehlt sich eine großzügige Planung der Finanzierung mit einer möglichst langen bereitstellungszinsfreien Zeit.“
Sanierung in Eigenregie
Deutlich komplexer stellt sich die Finanzierungssituation dar, wenn man ein sanierungsbedürftiges Objekt erwirbt und die Sanierung in Eigenregie leisten möchte. Hier erwarten die Banken eine äußerst genaue Planung. Zudem finanzieren die meisten Institute den Sanierungsanteil nicht in vollem Umfang. Nach Erfahrung von Interhyp übernimmt die Mehrzahl der Kreditinstitute diesen Sanierungsanteil zur Hälfte oder bis zu 75 Prozent.
Eigenleistung nicht überschätzen
Wer sich für eine Sanierung in Eigenregie entscheidet und dabei Eigenleistungen erbringen will, sollte diese nicht überschätzen. „Die meisten Banken gehen davon aus, dass der Laie realistisch nur einen sehr begrenzten Beitrag leisten kann, und berücksichtigen dies nur in sehr beschränktem Umfang“, so Goris. Nach Erfahrungen von Interhyp wird von den meisten Banken, je nach Qualifizierung des Kunden, eine Obergrenze von ca. 15 Prozent der Baukosten, maximal jedoch 30.000 Euro, für Eigenleistungen anerkannt.