Die größten Neuerungen ergeben sich für Bauherren dadurch, dass ab dem 1. Mai 2014 die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft tritt. Mit der EnEV 2014 verschärfen sich die Anforderungen an den Gesamteffizienzwert neu gebauter Immobilien um 25 Prozent. Zudem müssen Sachverständige ihre Modernisierungsempfehlung in den Energieausweis aufnehmen. Demzufolge müssen Darlehensnehmer beispielsweise den Wärmeschutz der Gebäudehüllen erhöhen oder Heizkessel beim Einbau einer neuen Heizung außer Betrieb nehmen. Gleichzeitig wurde jedoch der EnEV-Nachweis für Erweiterungen vereinfacht. "Insgesamt werden die verschärften Richtlinien Immobilienvorhaben in Deutschland weiter verteuern - weshalb wir damit rechnen, dass Immobilienkäufer mittelfristig höhere Kreditsummen aufnehmen müssen", sagt Michiel Goris. "Wir empfehlen, rechtzeitig die Einbindung von KfW-Krediten zu prüfen. Denn finanzierungsseitig ist es kein Problem, Darlehen mit einer KfW-Tranche zu kombinieren, um die finanzielle Belastung zu reduzieren."
Aber auch die KfW selbst hat Änderungen eingeführt. So müssen sich beispielsweise alle Sachverständige, die für eines der KfW-Programme einbezogen werden wollen, ab 1. Juni 2014 auf der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eintragen. Bislang genügte es ihnen, als Sachverständiger vom Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig zu sein. "Die Nachweise, die zur Aufnahme auf die Liste erforderlich sind, werden sorgfältig staatlich geprüft. Darüber hinaus müssen gelistete Sachverständige alle zwei Jahre Fortbildungsmaßnahmen nachweisen und Praxisberichte einreichen. Für Finanzierungsnehmer bedeutet das mehr Qualität der Beratung oder der Bauvorhabenbegleitung", erklärt Goris. Derzeit sind bereits über 7.000 Experten gelistet.
Eine weitere KfW-Änderung betrifft förderfähige Erweiterungen von bestehenden Wohnflächen. Bislang war es Kreditnehmern im Rahmen der energetischen Bestandssanierung nur möglich, Wohnflächen am Gebäude durch Ausbau von nicht beheizten Flächen oder durch Anbau förderfähig zu erweitern, sofern die Wohnfläche um nicht mehr als 50 Quadratmeter erweitert wurde. Diese Obergrenze entfällt ab dem 1. Juni 2014. "Wer sein Wohneigentum mit einer Förderung der KfW vergrößern möchte, muss sich künftig nicht mehr auf einzelne Zimmer oder Anbauten beschränken, sondern kann großzügiger planen", sagt Goris.