"Befristete Arbeitsverträge und unfreiwillige Teilzeitarbeit sind für viele Beschäftigte ein Problem. Die soziale Unsicherheit erschwert gerade jungen Arbeitnehmerinnen und -nehmern die Familienplanung. Wir freuen uns, dass der IB nach langen Verhandlungen bereit war, hier für mehr Gerechtigkeit zu sorgen", sagt die Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Dr. Sabine Skubsch. "Durch diese Vereinbarung konnten mittlerweile Hunderte von Fristverträge und befristet aufgestockten Teilzeitverträgen in unbefristete Verträge umgewandelt werden", so Skubsch.
"Die 14.000 Mitarbeitenden beim IB machen unseren Unternehmenserfolg erst möglich. Für uns ist es wichtig, ihnen bestmögliche Rahmenbedingungen und Sicherheit zu bieten", ergänzt der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar. "Für uns als Arbeitgeber ist es zwar eine gewisse Einschränkung unserer unternehmerischen Freiheit", stellt Fojkar klar. "Aber diese Vereinbarungen macht den IB als Arbeitgeber deutlich attraktiver und familienfreundlicher."
Die Konzernbetriebsvereinbarung zu Teilzeit und Befristung des IB verbessert die rechtliche Lage der Mitarbeitenden gegenüber dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) deutlich.
Folgt auf eine sachgrundlose Befristung eine Befristung mit einem Sachgrund, darf der Arbeitsvertrag insgesamt höchstens drei Jahre befristet werden. - Sind Arbeitnehmerinnen und -nehmer befristet eingestellt, weil sie in Maßnahmen arbeiten, für die die Mittel nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt sind, müssen dieser Zeitraum und die Befristung identisch sein. - Nach drei Jahren befristet aufgestocktem Teilzeitvertrag entsteht ein Anspruch auf unbefristete Erhöhung der Arbeitszeit über die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit der letzten drei Jahre. - Teilbefristungen müssen mindestens sechs Monate dauern.
Jetzt hoffen der Konzernbetriebsrat und der IB, auf dem "Deutschen Betriebsräte-Tag" am 14. Dezember 2017 einen der sechs ausgelobten Preise zu gewinnen.