"Bei keinem der untersuchten Lebensmittel konnte eine Signalwertüberschreitung festgestellt werden", teilte heute der Direktor des Landeslabors, Professor Dr. Hubertus Brunn, mit. "Grenzwerte für Acrylamid in Lebensmitteln gibt es bisher noch nicht", so Brunn. Stattdessen habe die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Signalwerte für bestimmte Produktgruppen festgelegt. "Der Signalwert ist derjenige Wert, der als aktueller Orientierungsmaßstab für die Lebensmittelüberwachung und die Hersteller dient", so der Direktor des Landeslabors.
Die Daten der untersuchten Lebensmittel werden zu Warengruppen zusammengefasst. In den einzelnen Warengruppen werden diejenigen Produkte identifiziert, die zu den 10 % der am höchsten belasteten Lebensmittel gehören. Innerhalb dieser Gruppe wiederum gilt der niedrigste Wert als Signalwert. Außerdem werden alle Lebensmittel mit einem Acrylamidgehalt von mehr als 1000 µg/kg in die Minimierungsbemühungen einbezogen. Bei Überschreitung des Signalwertes wird der Lebensmittelhersteller aufgefordert, den Gehalt an Acrylamid so zu minimieren, dass eine Signalwertüberschreitung nicht mehr stattfindet.