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Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79-81 14469 Potsdam, Deutschland http://www.potsdam.de/
Ansprechpartner:in Frau Regina Thielemann +49 331 2891260
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Landeshauptstadt Potsdam

Fleißige Helfer bei Frühjahrsputzaktionen

(lifePR) (Potsdam, )
Die Landeshauptstadt Potsdam bedankt sich bei allen fleißigen Helfern, die sich an einer von insgesamt 17 Putzaktionen im Stadtgebiet beteiligt haben. Von März bis Juni 2007 sammelten schätzungsweise 600 Kinder, Schüler und Bürger rund 25 Tonnen Restabfall, Sperrmüll und Elektroaltgeräte ein.

Ein herzliches Dankeschön gebührt deshalb folgenden Organisationen und Vereinen: Ortsverein Marquardt, Bürgerinitiative Bornim, Bürgerinitiative Brandenburger Vorstadt, Verein "Junior-Ranger", Ortsverein Golm, Ortsverein Fahrland, Bürgerinitiative "Stern", Angelverein Krampnitz, Kleingartenverein "Hinzenberg", SC Potsdam "Kirchsteigfeld", Garagenverein "Am Stern", Tierschutzverein "Wildpark", Ortsverein Uetz-Paaren, NAJU Kirchsteigfeld, Ortsverein Satzkorn, Kleingartenverein "Käthe Kollwitz" und der AWO Hort Waldstadt; sowie allen Helfern, die außerhalb dieser angemeldeten Aktionen tätig waren.

Der Bereich Umwelt und Natur unterstützt auch weiterhin Putzaktionen und stellt Abfallsäcke sowie Arbeitshandschuhe bereit. Ansprechpartnerin ist Frau Stephan, erreichbar unter der Telefonnummer 0331 289-3784. Die STEP GmbH holt im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die eingesammelten Abfälle ab.

Änderungen bitte melden

Ihre Kinder sind ausgezogen oder Sie haben nun einen Untermieter? Dann hat sich die Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen geändert und damit verbunden auch die Bemessungsgrundlage für die Abfallgrundgebühr - Grundgebühren für private Haushalte werden pro Person und Kalenderjahr erhoben.

Änderungen, die Einfluss auf die Bemessung von Abfallgebühren haben, sind von den Grundstückseigentümern bzw. deren Bevollmächtigten der Abfallgebührenveranlagung umgehend schriftlich mitzuteilen. Nur dann stimmen die berechneten Abfallgebühren mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein. Das betrifft beispielsweise Änderungen in privaten Haushalten bezüglich der Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen. Für Gewerbebetriebe oder öffentliche Einrichtungen sind Änderungen bezüglich der Anzahl der Beschäftigten, Dienstkräfte, Betten, Kinder usw. für die Festsetzung der Einwohnergleichwerte von Bedeutung.

Bei der Veranlagung von Abfallgebühren werden Änderungen ab dem 1. des auf die Veränderung folgenden Monats berücksichtigt. Bei verspäteten Meldungen ist eine rückwirkende Berechnung leider nicht möglich. Melden Sie Änderungen deshalb bitte umgehend. Für jeden Monat, für den Grund- und Mengengebühr berechnet werden, ist ein Zwölftel der jeweiligen Jahresgebühr zu entrichten.

Abfallgebührenveranlagung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Umwelt und Natur, Veranlagung, 14461 Potsdam Faxnummer 0331 289-3798
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