Dies allerdings zu Unrecht.
„Der Verbraucher muss auch in Zukunft sehr genau lesen, was eigentlich auf der Verpackung eines Lebensmittels steht“, so Rechtsanwalt Thomas Bruggmann von der auf Lebensmittelrecht spezialisierten Münchner Kanzlei juravendis.
„Nur wenn ihm durch die sonstigen Aussagen auf der Packung eine dreiste Lüge präsentiert wird, kommt eine Aufklärung im Zutatenverzeichnis zu spät. Ihm wird aber weiterhin abverlangt, das Zutatenverzeichnis zur Kenntnis zu nehmen und mit der übrigen Aufmachung des Lebensmittels kritisch abzugleichen. Der mündige Verbraucher ist noch lange nicht tot“, so der Münchner Lebensmittelrechtler.
Näheres hierzu unter http://www.juravendis.de/...