Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 3986

Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Halberstädter Straße 2 39112 Magdeburg, Deutschland https://www.sachsen-anhalt.de
Ansprechpartner:in Klaus-Peter Knobloch +49 391 5675508
Logo der Firma Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt

Erfolgreiche DNA-Analyse-Datei – dem Täter auf der DNA-Spur

Hövelmann: Keine Wunderwaffe, aber unverzichtbares Hilfsmittel bei der Kriminalitätsbekämpfung

(lifePR) (Magdeburg, )
„Die DNA-Analyse ist keine Wunderwaffe bei der Kriminalitätsbekämpfung, aber ein sehr wirksames Hilfsmittel zur Aufklärung von Straftaten. Trotz der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der neuestern Technik: entscheidend sind die ermittelnden Kriminal-beamten. Erst wenn sie alle Tatumstände geprüft und bewertet haben, kann festgestellt werden, ob eine verdächtige Person als Täter anzusehen ist oder nicht“, so Innenminister Holger Hövelmann (SPD).

Der Minister betonte, dass die Erfolge in Sachsen-Anhalt nicht nur Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung betreffen, sondern auch andere Deliktsbereiche, wie Straftaten gegen das Leben, Raub/Erpressungen und schwere Diebstahlsdelikte.

Anfang Januar 2007 konnte in Gelsenkirchen ein Mann aus Sachsen-Anhalt festgenommen werden, der verdächtigt wird, in den Jahren 2003 und 2004 in Halle zwei Vergewaltigungen begangen zu haben. An den Tatorten konnten DNA-Spuren des Täters gesichert werden. Das Besondere an dem Fall: Der Mann befand sich bis Mitte 2006 in Österreich wegen einer Vergewaltigung in Haft, seine Daten waren dort in die DNA-Datei eingestellt worden. Der Abgleich der DNA-Spuren aus Deutschland mit der Datenbank in Österreich führte auf die Spur des Täters.

Der internationale Abgleich von DNA-Daten ist erst mit dem im November 2006 in Kraft getretenen so genannten Vertrag von Prüm möglich geworden. Neben Deutschland und Österreich waren Belgien, Luxemburg, Spanien, Frankreich und die Niederlande am Vertragsabschluss beteiligt. Andere Länder haben bereits ihre Absicht zur Teilnahme am Datenaustausch bekräftigt. Zentrales Anliegen dabei ist die europaweite Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Polizeien der EU-Länder, um länderübergreifend Kriminalität erfolgreich zu bekämpfen.

Dies ist nur ein Fall aus der jüngsten Vergangenheit, der mit Hilfe der DNA-Analyse-Datei (DAD) geklärt werden konnte. Eingerichtet vor neun Jahren, am 17. April 1998, hatte die DAD am 30. April 2007 bundesweit einen Bestand von 579.848 Datensätzen. Diese Zahl setzt sich aus 469.229 Personendatensätzen und 110.619 Spurendatensätzen zusammen. Mit diesem Umfang steht die DAD nach Großbritannien an zweiter Stelle in Europa.

Sachsen-Anhalt hatte zum 30. April 2007 insgesamt 11.418 Personen- und 6.261 Spurendatensätze in der DAD gespeichert.

Im Jahr 2006 wurden in Sachsen-Anhalt 564 so genannte Treffer erzielt. Die Trefferzahlen erhöhen sich von Jahr zu Jahr. In 127 Fällen konnten Spuren verschiedener Tatorte zusammengeführt werden (Spur-Spur-Treffer) und in 437 Fällen konnten eine oder mehrere Tatortspuren einer Person zugeordnet werden (Spur-Person- oder Person-Spur-Treffer). Seit Bestehen der Datei konnten für Sachsen-Anhalt 2.579 Treffer erzielt werden. Die weit überwiegende Zahl der Treffer entfiel mit mehr als 80 Prozent auf Diebstahlsdelikte, gefolgt von Raub- und Erpressungsdelikten sowie Sexual- und Tötungsdelikten.

Es gelingt auch, länger zurückliegende Taten mit Hilfe der DNA-Analyse zu klären – so nach über 10 Jahren den Mord an Maria Juhl aus Haldensleben.

Im Juli 2005 gelang mit Hilfe der DNA-Analyse der entscheidende Durchbruch bei den Ermittlungen wegen Mordes an der damals 20-jährigen Anja Blum aus Rietzel im Landkreis Stendal, die seit Mitte Juni 2005 vermisst wurde. Der Täter wurde inzwischen zu einer lebenslangen Haft verurteilt.

Derzeit hoffen die Ermittler in Halle an der Saale, mit Hilfe der DNA-Analyse dem Täter auf die Spur zu kommen, der seit mehreren Jahren in Halle, Jena und Berlin mehrere Mädchen vergewaltigt und missbraucht hat, letztmalig im Januar 2007.

Nicht zu vernachlässigen ist auch der präventive Charakter der DNA-Analyse: niemand kann sich heute mehr sicher sein, nicht doch geringste Spuren am Tatort zu hinterlassen und später möglicherweise als Täter identifiziert zu werden. Das könnte durchaus manche Täter von der Tat abhalten.

Zum Hintergrund
Mit dem Kürzel DNS wird der Träger der Erbinformation, die Desoxyribonukleinsäure (international und wissenschaftlich als DNA – deoxyribose nucleic acid) bezeichnet. Erst im Jahr 1985 wurde die wissenschaftliche Grundlage für die heutige DNA-Analyse gelegt. In dem Jahr gelang dem britischen Genetiker Sir Alec John Jeffreys die Entdeckung individuell sehr variabler Abschnitte im nicht codierenden Bereich der DNA – sozusagen die Geburtsstunde des genetischen Fingerabdrucks, der bereits 1986 in Großbritannien zum Einsatz kam.

In die beim Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtete Datei werden von den Landeskriminalämtern und dem BKA DNA-Identifizierungsmuster in Form eines Zahlencodes gespeichert. Dieses Muster, bestehend aus acht Zahlenpaaren, wird durch kriminaltechnische Untersuchungen von menschlichen Zellen bestimmt, die am Tatort gesichert werden konnten oder von Personen stammen, die beschuldigt werden, eine Sexualstraftat oder eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen zu haben oder die wegen einer solchen Tat verurteilt wurden. Aber nicht nur Täter können überführt, sondern auch zu unrecht Beschuldigte entlastet werden.

Mit der polizeilichen DNA-Analyse werden nach den Vorgaben der Strafprozessordnung ausschließlich die nicht codierenden Bereiche der menschlichen DNA untersucht. Persönliche Merkmale wie Herkunft, Augenfarbe oder Krankheitsdispositionen der gespeicherten Person werden somit nicht erhoben. Im Labor wird der so genannte „genetische Fingerabdruck“ bestimmt. Selbst aus einer sehr geringen Menge von Spurenmaterial kann mit Hilfe einer biochemischen Kettenreaktion genügend Material für die forensische DNA-Analyse hergestellt werden.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.