Insgesamt wurden 425 Proben Obst und Gemüse auf Rückstände von etwa 200 verschiedenen Wirkstoffen untersucht. Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln können Erntegüter Rückstände enthalten, die nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstmenge vorliegen dürfen. Die Hälfte aller Proben weist dabei allerdings eine Höchstmengenausschöpfung von lediglich unter fünf Prozent auf.
Von den genommenen Proben stammten 137 aus Schleswig-Holstein, zum Beispiel Erdbeeren, Grünkohl, Möhren, Äpfel, Rosenkohl, Tomaten und Gurken. Diese wiesen zu 94 Prozent Rückstände unterhalb und zu sechs Prozent oberhalb der erlaubten Höchstmengen aus. Proben ausländischer Herkunft, die 54 Prozent des Untersuchungskontingents stellten, waren zu 86 Prozent mit Rückständen maximal in zulässiger Höhe belastet, während bei 14 Prozent Überschreitungen zu verzeichnen waren.
Nach wie vor gehören Erdbeeren, Trauben, Paprika und bestimmte Blattsalate zu den Lebensmitteln, bei denen so genannte Mehrfachbefunde ausgeprägt sind, während dies bei Äpfel, Möhren, Bohnen, Gurken, Grünkohl oder Kirschen ein wesentlich geringeres Ausmaß annimmt. Hintergrund ist hier der unterschiedliche Mittelbedarf der Kulturen und Bemühungen zur Schonung von Nützlingen und der Vorbeugung von Resistenzen. Obwohl sich durch die Untersuchungsergebnisse hinsichtlich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes keine Probleme durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln abzeichnen, muss aus Sicht des Ministeriums insbesondere den Fällen der vereinzelten Höchstmengenüberschreitungen weiterhin mit Beratung und Kontrollen begegnet und auf Einhaltung der guten fachlichen Anwendungspraxis gedrängt werden.