„Damit ist die vom Forstamt Neuhäusel ausgestellte Rodungsgenehmigung weiterhin nicht vollzugsfähig. Auch dem Gutachterbüro Diefenthal, das in Naturschutzkreisen für seine vorhabensfreundlich bekannte Argumentation bekannt ist, ist das Gericht in seinem Beschluss nicht gefolgt“, so der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Entscheidend ist aus Sicht der OVG, ob ein wirksamer Bebauungsplan vorliegt, der inzidenter zu kontrollieren sei. Nach Auffassung des OVG lasse sich nach dem „bisherigen Sach- und Streitstand“ im Eilverfahren nicht „abschließend klären“, ob eine UVP Vorprüfungspflicht im vorliegenden Fall entfallen sei, wie es die Antragsgegnerin und die Beigeladene vertreten würden, so das OVG.
Diese Frage müsse aufgrund der komplexen rechtlichen Lage im Hauptverfahren geprüft werden, denn ein Erfolg der Klage könne „nicht mit der gebotenen Offensichtlichkeit verneint werden“, so das OVG in Koblenz.
Da die sofortige Vollziehung der erteilten (geänderten) Rodungsgenehmigung vollendete Tatsachen schaffen würde, wenn die Naturschutzinitiative e.V. (NI) im Hauptverfahren obsiegen würde, „käme dieser Erfolg zu spät“ und der Umweltverband könnte Verstöße gegen den Umweltschutz nicht „effektiv durchsetzen“, so das OVG.
Das Waldgebiet bei Heiligenroth hat eine große Bedeutung für die Biotopvernetzung: Nicht nur für die Europäische Wildkatze und andere Arten, sondern offensichtlich auch für den Wolf, worauf Hinweise aus der Jägerschaft deuten.
„Wir fordern die Firma Bellersheim daher nochmals auf, das Planvorhaben an diesem Standort aufzugeben“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI.