1. Zur Herausgabe von Daten nach Umweltinformationsgesetz:
Zitat aus der Presseinformation der Niedersächsischen Landesforsten:
"Die Niedersächsischen Landesforsten haben Greenpeace (GP) einen Großteil der geforderten Informationen geliefert oder deren Lieferung zugesagt. Den gesamten Schriftverkehr zwischen GP und den NLF finden Sie auf der Buchenseite der Landesforsten unter http://www.landesforsten.de/... .
Bestimmte angeforderte Daten liegen den Landesforsten nicht in der von GP speziell gewünschten Form vor. Die NLF müssen diese Informationen, bei denen es sich zum Teil auch nicht um Unweltinformationen handelt, aufbereiten lassen und extra konfigurieren. Die hierfür anfallenden Bearbeitungskosten in Höhe von ca. 2000€ möchten die NLF von der Organisation Greenpeace erstattet bekommen, ein im Vergleich zu den Kosten einer Kampagne geringer Betrag. Für die Erhebung der Grundlagendaten hat die NLF im Laufe mehrerer Jahre einen zweistelligen Millionenbetrag aufgewendet. Von Verweigerungshaltung kann im vorliegenden Fall deshalb keinesfalls gesprochen werden"
Kommentar Greenpeace: "Das Umweltinformationsgesetz gibt einen klaren Kostenrahmen von 500 Euro vor. Eine Forderung in der Höhe wie es die NLF verlangen, ist rechtwidrig. Es könnte in der Konsequenz dazu führen, dass gesetzlich vorgeschriebene Maximalkosten willkürlich erhöht werden. Unverständlich ist für Greenpeace, warum andere Bundesländer diese Daten liefern können und der Aufwand für die NLF eine Forderung von 2.000 Euro rechtfertigen soll. Greenpeace geht derzeit davon aus, dass auch die NLF über moderne Datenverarbeitungssysteme verfügen und die Informationen aufbereiten könnten."
Richtigstellung durch die Niedersächsischen Landesforsten:
Der Kostenrahmen, der von Greenpeace angesprochen wird, gilt nur für Informationen, die auch unter das Umweltinformationsgesetz fallen. Das gerichtliche Verfahren wird über die unterschiedlichen Rechtsauffassungen, die diesbezüglich von Greenpeace und NLF vertreten werden, entscheiden.
2. Zur Klage des BUND gegen die Landesforsten:
Zitat aus der Presseinformation der Niedersächsischen Landesforsten:
"Falsch ist auch, dass der BUND die Landesforsten auf Veröffentlichung von Daten beklagen würde. Der BUND fordert die Verbandsbeteiligung bei der sogenannten Managementplanung und der betrieblichen Forsteinrichtungsplanung ein. Das gerichtliche Verfahren wird über die unterschiedlichen Rechtsauffassungen in beiden Fällen entscheiden."
Greenpeace führt ein Zitat aus der Pressemitteilung des BUND vom 13.08.2012 an: "Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Niedersachsen hat beim Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen die Niedersächsischen Landesforsten erhoben. Er verlangt, dass die Landesanstalt offen legt, welche Holznutzungen und Schutzmaßnahmen sie in Wäldern plant, die gleichzeitig europäische Schutzgebiete (FFHGebiete) sind. Außerdem wollen die Naturschützer erreichen, dass sie an diesen Planungen beteiligt werden und mindestens eine Stellungnahme abgeben können, bevor sie beschlossen und umgesetzt werden."
Richtigstellung durch die Niedersächsischen Landesforsten:
Greenpeace bestätigt im GP-Faktencheck die Angaben der Niedersächsischen Landesforsten, wonach der BUND Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht hat, um als Verband bei der Managementplanung und der Forsteinrichtung beteiligt zu werden.
Folgender Antrag des BUND ist im August 2012 beim Verwaltungsgericht Hannover eingegangen (Zitat):
"10. August 2012:
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Des BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland.
Landesverband Niedersachsen e.V. vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
-Antragsteller-
gegen
die Anstalt Niedersächsische Landesforsten, vertreten durch den Präsidenten, Husarenstr. 75, 38102 Braunschweig
-Antragsgegnerin-
wegen Beteiligungsrechts bei der Aufstellung von Forstbetriebswerken und Erhaltungs- und Entwicklungsplänen."
3. Zu Waldschutzgebieten:
Zitat aus der Presseinformation der Landesforsten:
"Die Auflistung ungenutzter Waldflächen von GP ist unvollständig. Mit Gründung des Nationalparks Harz wurden ca. 15.500 ha Waldfläche aus der ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung genommen und als Nationalpark einer streng geschützten Kategorie nach Naturschutzgesetz unterstellt. Durch die Ausweisung als Nationalpark und die dauerhafte Nutzungsaufgabe stellt der Nationalpark Harz auf ca. 5% der Landeswaldfläche einen wichtigen Baustein der Waldnaturschutzkonzeption des Landes Niedersachsen dar. Selbst wenn man nur 75% des Nationalparks bis 2020 als langfristig ungenutzte Kernzone anerkennen wollte, wären dies noch knapp 12.000 ha."
Kommentar Greenpeace: "Es geht Greenpeace zum einen um die derzeitig in Niedersachsen geschützten, also ganz aus der forstlichen Nutzung genommenen Gebiete. Im Nationalpark Harz sind dies laut Nationalparkplan derzeit 55 Prozent des niedersächsischen Teils (8692,67 Hektar). Zum anderen können durch den - in der derzeitigen Nationalparkkulisse - niedrigen Buchenanteil von etwa 18 Prozent allein mit dem Nationalpark Harz die Buchenwälder Niedersachsens nicht ausreichend geschützt werden.2
Um den Buchenanteil im Nationalpark Harz kurzfristig zu erhöhen, empfiehlt ein am Montag von Greenpeace veröffentlichtes Gutachten3 die Erweiterung der Nationalparkkulisse im südlichen Harz (Gebiete Kupferhütte und Großer Knollen)."
Richtigstellung durch die Niedersächsischen Landesforsten:
Mit den angegebenen 55% und den 8692,67 Hektar bestätigt Greenpeace die genannten Fakten der Niedersächsischen Landesforsten. Die Stilllegungsforderungen von Greenpeace lassen unberücksichtigt, dass 75% der Nationalpark - Fläche bis zum Jahr 2020 zur unbewirtschafteten Kernzone gehören sollen.
4. Zum Schutz von Einzelbäumen:
Zitat aus der Presseinformation der Niedersächsischen Landesforsten:
"Greenpeace lässt auch das Habitatbaumkonzept der NLF vollkommen unberücksichtigt. Mit diesem Schutzkonzept auf ganzer Fläche sind in den letzten Jahren umgerechnet rund 8.000 ha Landeswald als Einzelbäume oder geschlossene Flächen aus der Nutzung genommen worden."
Kommentar Greenpeace: "Geschützte Einzelbäume oder Baumgruppen sind nach der Auffassung von Greenpeace Bestandteil der integrativen Forstwirtschaft und dürfen nicht als Schutzflächen gezählt werden. Nur weil einzelne Bäume nicht gefällt werden, ist der darum herumliegende Wald nicht geschützt. Es ist daher nicht zielführend, Einzelbäume oder geschützte Baumgruppen als "Schutzflächen" aufzuaddieren. Bei den Vorgaben der Nationalen Biodiversitätsstrategie geht es darum, dass zehn Prozent der Waldflächen dem Ablauf von natürlichen Prozessen überlassen werden. In einem bewirtschafteten Wald mit einzelnen geschützten Bäumen oder Baumgruppen können aber durch die weiterhin durchgeführten forstlichen Maßnahmen auf größerer Fläche keine ungestörten natürlichen Prozesse stattfinden. Das Belassen von einzelnen Habitatbäumen oder Baumgruppen sollte im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen, ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, vor allem im Staatswald, der in besonderem Maße dem Gemeinwohl verpflichtet ist, inzwischen selbstverständlich sein."
Auf der gemeinsamen Webseite der vier forstwissenschaftlichen Forschungsinstitutionen (FVA, LWF, BFW und WSL), ist in dem Artikel des Instituts für Waldinventur des österreichischen Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) dazu zu lesen: Schutzgebiete sind unverzichtbar, weil es Arten gibt, die mit dem integrativen Konzept nicht erhalten werden können. Selbstverständlich bedarf es auch einer Balance zwischen Schutzgebieten und dem bewirtschafteten Wald."
Richtigstellung durch die Niedersächsischen Landesforsten:
Mit dem Habitatbaumkonzept leisten die Landesforsten wichtige Beiträge zum Natur- und Artenschutz in unseren Waldökosystemen. Das Habitatbaumkonzept im Landeswald umfasst insgesamt rund 8.000 Hektar, die mittlerweile dauerhaft aus der Nutzung genommen worden sind. Enthalten sind darin sowohl Habitatbaumflächen als auch geschützte Einzelbäume. Im Rahmen des NWE5-Projektes (NatürlicheWaldEntwicklung) zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz der Biodiversitätsstrategie werden Habitatbaumflächen ab einer Größe von 0,3 Hektar anerkannt. Die Landesforsten beteiligen sich daran und werden dementsprechend erst nach Abschluss des Projektes genaue Kenntnis über die anzuerkennende Anteilsfläche (ohne Einzelbäume) haben. Deshalb setzen sie ihre Prozentzahlen nicht unrealistisch hoch an. Habitatbaumkonzepte vollkommen unberücksichtigt zu lassen, wie es GP fordert, weicht von den vorgesehenen Abgrenzungskriterien bei der Biodiversitätsstrategie ab.
Alle Informationen, Bilder, Diagramme, und Videos zu den Buchenwäldern in den Niedersächsischen Landesforsten finden Sie unter folgendem Link:
http://www.landesforsten.de/... .