In einem zweiten Verfahren ging es um Anfrage bezüglich des Verfahrens und der Umstände zu „netzpolitik.org“. Nachdem das VG die Ablehnung des Auskunftsersuchens noch für unzulässig erklärt hatte, verneinte das OVG die Eilbedürftigkeit des Anliegens des Antragstellers mit der Begründung, dass das Bundeskanzleramt die Anfrage bereits informell beantwortet hatte.
Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm, Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation; „Urteile zu Auskunftsersuchen sind immer Einzelfallentscheidungen, wobei zumindest das Böhmermann-Urteil einige grundsätzliche Voraussetzungen für diese Fallgruppe aufstellt.“. Journalisten sind demnach gut beraten, bei negativ beschiedenen Auskunftsersuchen schnell und konkret Rechtsmittel einzulegen. „Ob das allerdings hilft, tatsächlich und schnell zur gewünschten Information zu gelangen, ist dann noch einmal eine andere Geschichte“, so Dr. Haberkamm abschließend.
OVG Berlin Brandenburg, Beschlüsse v. 3. 8. 2017, Az. OVG 6 S 9.17 und OVG 6 S 12.17