Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 627267

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft Stadtwaldgürtel 81-83 50935 Köln, Deutschland http://www.lhr-law.de
Ansprechpartner:in Herr Arno Lampmann +49 221 27167330
Logo der Firma Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft
Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Zuzahlungsverzicht ist bei Werbung für medizinische Hilfsmittel erlaubt

(lifePR) (Köln, )
Der Markt für medizinische Hilfsmittel ist heiß umkämpft und natürlich ist schnell der Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs im Raum, wenn Werbung verspricht, die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für Kunden zu übernehmen. So stand der Verein "Zentrale für die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V." – die so genannte Wettbewerbszentrale - schnell Gewehr bei Fuß und forderte einen Internethändler auf Unterlassung der vermeintlich unzulässigen Werbebotschaft auf.

Während das Landgericht die Klage des Vereins abwies, zeigte die Berufungsinstanz mehr Einsicht für die Argumentation der Wettbewerbsschützer: Die Übernahme der Zahlung stelle eine im Gesundheitswesen verbotene Werbegabe dar. Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof die die Klage abweisende Entscheidung des Landgerichts wiederhergestellt.

Verkäufer können über Zuzahlung frei verfügen

Grund: Die gesetzlichen Zuzahlungsregelungen dienen der Kostendämpfung im Gesundheitswesen und nicht dem Schutz der dort tätigen Mitbewerber. Die Einhaltung dieser Regeln kann daher von vornherein nicht mit Mitteln des Lauterkeitsrechts durchgesetzt werden. Der Zuzahlungsverzicht stelle auch keine verbotene Heilmittelwerbung dar. Der Verkäufer der Hilfsmittel kann über die Zuzahlungsforderung frei verfügen, also darauf auch verzichten.

Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner von LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Das Landgericht hat seine Hausaufgaben wirklich gut gemacht, während das OLG ziemlich daneben lag. Gut, dass der Beklagte den langen und teuren Weg durch die Instanzen auf sich genommen und bewiesen hat, dass ein Wettbewerbsverstoß erst dann einer ist, wenn der Fall juristisch abgeschlossen ist.“ Kritiker von abmahnfreudigen Vereinen sind sich einig: Das Urteil ist ein verdienter Dämpfer für die Wettbewerbszentrale, die diesmal einmal zu viel abgemahnt hat.

Lampmann ist Co-Autor des juristischen Standard-Werkes “Handbuch zum Multimedia-Recht" und hier mit einem zum Thema passenden Artikel zum „Lauterkeitsrecht“ in der aktuellen Auflage vertreten.

BGH, 1. Dezember 2016 – I ZR 143/15

Website Promotion

Website Promotion
Homepage LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartner für alle Themen des Wettbewerbsrechts.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.