Das Modell wird dem Ausschuss für Abfallwirtschaft (AfA) der Region Hannover in der nächsten Sitzung am 12. Februar 2013 präsentiert. Ziel ist es, einen politischen Auftrag zur weiteren Konkretisierung zu erhalten, damit bereits im Sommer 2013 die Änderung der Abfallsatzung beschlossen werden kann. Die neue Abfallgebühr soll für den neuen Gebührenzeitraum ab 1.1.2014 in Kraft treten.
Die von den politischen Gremien der Region Hannover geforderte Überarbeitung der Gebührenstruktur beinhaltete die möglichst weitgehende Angleichung der Gebühren, einen weiterhin hohen Dienstleistungsstandard für Privathaushalte ohne weitere Gebühr, eine Erleichterung für Kleinstgewerbe, Familienfreundlichkeit und soziale
Gerechtigkeit, eine Belohnung für Abfallvermeidung und Recycling, die Reduzierung der wilden Abfallentsorgung sowie die Beibehaltung der Sack- und Behälterabfuhr und die Prüfung der finanziellen und technischen Machbarkeit einer Ausweitung der Behälterabfuhr auf freiwilliger Basis.
Der vorliegende Vorschlag für eine Gebührenreform bedeutet eine Richtungsentscheidung, zwei unterschiedliche Systeme zu harmonisieren. Neben den Inhalten des politischen Auftrages musste auch die Finanzierungssicherheit von aha berücksichtigt werden.
„Dem politischen Wunsch nach einer Beibehaltung der Sackabfuhr kann vor dem Hintergrund des OVG-Urteils letztlich nicht entsprochen werden. Bei einer solch komplexen Systemumstellung gibt es naturgemäß Gewinner und Verlierer. Diesen Effekt gilt es möglichst verträglich und gerecht zu gestalten. Innerhalb des gleichbleibenden Kostenvolumens wird es aber grundsätzlich nur eine Umverteilung geben. Die Auswirkungen hängen von der jeweiligen Haushaltssituation und dem Abfallaufkommen ab. In jedem Fall wird die Abfallgebühr transparenter und gerechter“, sagt Prof. Dr. Axel Priebs, Erster Regionsrat und Umweltdezernent der Region Hannover. Die Umstellung auf die Tonnenabfuhr im Umland kostet aha rund vier Millionen Euro. In dem Übergangszeitraum vom Sack zur Tonne wird es weiterhin zwei getrennte Systeme geben.
„Wir haben unterschiedliche Varianten durchkalkuliert. Und nur die grundstücksbezogene Grundgebühr in Kombination mit der Tonnenabfuhr entspricht allen Kriterien des OVG hinsichtlich einer einheitlichen und gerechten Grundgebühr und gleichzeitig auch den meisten Anforderungen der Regionsversammlung“, sagt aha-Geschäftsführerin Kornelia Hülter.
Die kostenlosen Serviceangebote wie Wertstoffhöfe oder Sperrmüllabholung bleiben bei dem Modell erhalten. Die derzeitigen Berechnungen beruhen auf dem Wirtschaftsplan 2013 von aha. Bereits absehbare Veränderungen sind zwar berücksichtigt, abschließendes Zahlenmaterial kann aber erst mit der Kalkulation für den Gebührenzeitraum 2014 bis 2016 vorgelegt werden. Auch der Übergangszeitraum wird zu kalkulieren sein.