"Die meisten Belästigten versuchen zunächst, die Übergriffe zu ignorieren oder scherzhaft damit umzugehen. Dieses Verhalten ist aber meistens nicht zielführend", weiß Petra Mundt, Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover. "Erfolgreicher ist es, das Schweigen zu brechen und sein Gegenüber zur Rede zu stellen. Es ist außerdem empfehlenswert, die Vorfälle zu notieren." Mundt betont: Wenn sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer belästigt fühle, habe die Person das Recht, sich bei den zuständigen Stellen im Betrieb zu beschweren. Denn die Arbeitgeber seien verpflichtet, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor sexueller Belästigung zu schützen. "Auch die Gleichstellungsbeauftragten und die Gewerkschaften sind geeignete Stellen, um sich beraten zu lassen", sagt Petra Mundt. Die Broschüre listet die wichtigsten Kontakte auf und hält auch Auszüge aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bereit.
Broschüre: Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten in der Region
"Die meisten Belästigten versuchen zunächst, die Übergriffe zu ignorieren oder scherzhaft damit umzugehen. Dieses Verhalten ist aber meistens nicht zielführend", weiß Petra Mundt, Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover. "Erfolgreicher ist es, das Schweigen zu brechen und sein Gegenüber zur Rede zu stellen. Es ist außerdem empfehlenswert, die Vorfälle zu notieren." Mundt betont: Wenn sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer belästigt fühle, habe die Person das Recht, sich bei den zuständigen Stellen im Betrieb zu beschweren. Denn die Arbeitgeber seien verpflichtet, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor sexueller Belästigung zu schützen. "Auch die Gleichstellungsbeauftragten und die Gewerkschaften sind geeignete Stellen, um sich beraten zu lassen", sagt Petra Mundt. Die Broschüre listet die wichtigsten Kontakte auf und hält auch Auszüge aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bereit.