Nach Vorliegen des Gutachtens wird sich der Ausschuss in einer Sitzung am 13. Juli 2007 mit diesem befassen gegenüber dem Landtag gemäß § 1 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes eine „gutachtliche Äußerung“ abgeben.
Der Landtag muss dann auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses in einer Plenarsitzung endgültig über den Antrag zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses abstimmen. Der Ausschuss schlägt vor, diese Sitzung des Landtags am 19. Juli 2007 durchzuführen. Für die Einsetzung des Ausschusses ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.