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Die Betreuungsverfügung – was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?

Mit einer Betreuungsverfügung wird sichergestellt, dass im Notfall die Bedürfnisse der betroffenen Person u.a. zu Ort der Versorgung, Kontakt zu Angehörigen und Lebensgewohnheiten von einer Vertrauensperson erfüllt werden. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht: Eine Betreuungsverfügung wird dann benötigt, wenn das Gericht eine Betreuungsperson bestellen muss, z. B. wenn die bevollmächtigte Person in der Vorsorgevollmacht ausfällt.

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