Kategorie: Alle Storys / News

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Was genau ist eigentlich ein „Bevollmächtigter"?

Die bevollmächtigte Person vertritt Sie in allen privaten und geschäftlichen Angelegenheiten, falls Sie ausfallen sollten. I. d. R. werden Familienangehörige eingesetzt. Bestenfalls werden neben dem/der Erstbevollmächtigten noch zwei Ersatzbevollmächtigte in einer Rangfolge eingesetzt, um Konflikte und eine Gerichtsbetreuung zu vermeiden. Die u.a. wichtigsten Entscheidungsbereiche des/der Bevollmächtigten sind: Gesundheit und Pflege, Finanzen, Wohnung und Aufenthalt oder behördliche Aufgaben.

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FAQ zur Patientenverfügung

1. Reicht eine Patientenverfügung allein aus? Nur durch eine ergänzende Vorsorgevollmacht darf eine Vertrauensperson die u.a. med. Wünsche der Patientenverfügung durchsetzen. 2. Können Angehörige einer Organspende widersprechen, trotz Organspendeausweis? Wünsche können durch Angehörige nicht widerrufen werden. 3. Wie hilft der JURA DIREKT Schlichterservice? Er unterstützt Bevollmächtigte mit ärztlicher Zweitmeinung und schlichtet bei unterschiedlichen Meinungen.

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3 Tipps für die Erstellung von Vollmachten & Verfügungen

1. Bestenfalls werden neben der/dem Erstbevollmächtigten zwei Ersatzbevollmächtigte eingesetzt. 2. Es wird die Erstellung einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) empfohlen, damit auch nach dem Tod des/der Vollmachtgebers*in zeitnah Wichtiges erledigt werden kann. 3. Notfall-Ordner: Darin werden z.B. die Ablageorte von wichtigen Dokumenten, Schlüsseln sowie Passwörtern notiert. So kann die bevollmächtigte Person im Notfall schnell handeln.

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3 Tipps für Bevollmächtigte

1. Schenkungen sind nur im Rahmen von Anstandsschenkungen erlaubt, z.B. für Angehörige zu Weihnachten oder übliche Trinkgelder für z.B. Pflegepersonal. 2. Untervollmachten, z. B. weil die/der Bevollmächtigte verhindert ist oder um eine*n Immobilienmakler*in im Namen des/der Vollmachtgebers*in zu beauftragen, können analog der Freigabe in der Vorsorgevollmacht erteilt werden. 3. Auslagen sollten vom/von der Bevollmächtigten immer belegt werden, damit sie erstattet werden können.

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