Was genau ist eigentlich ein „Bevollmächtigter"?
Die bevollmächtigte Person vertritt Sie in allen privaten und geschäftlichen Angelegenheiten, falls Sie ausfallen sollten. I. d. R. werden Familienangehörige eingesetzt. Bestenfalls werden neben dem/der Erstbevollmächtigten noch zwei Ersatzbevollmächtigte in einer Rangfolge eingesetzt, um Konflikte und eine Gerichtsbetreuung zu vermeiden. Die u.a. wichtigsten Entscheidungsbereiche des/der Bevollmächtigten sind: Gesundheit und Pflege, Finanzen, Wohnung und Aufenthalt oder behördliche Aufgaben.