Die inhaltlichen Änderungen beinhalten die Einführung einer neuen, vierten Kategorie „kein Risiko“ im Länder-Benchmarking, sodass für Länder mit einer stabilen oder zunehmenden Entwicklung der Waldfläche deutlich weniger strenge Anforderungen gelten. Das länderspezifische Benchmarking-System wird überarbeitet und durch die Kommission nicht bis Ende des Jahres, sondern bis zum 30. Juni 2025 fertiggestellt. Nach der Verschiebung würde das Regelwerk erst ab dem 30. Dezember 2025 für große Marktteilnehmer und Händler und im zweiten Schritt erst ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.
Südwesttextil fordert nach der Verschiebung eine Aussetzung und grundsätzliches Hinterfragen der Verordnung. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Der Schutz des Waldes vor unkontrollierter Rodung ist sicherlich ein umweltpolitisch wichtiges Ziel, dem sich auch unsere Industrie nicht verschließt. Die Verordnung ist allerdings inzwischen fernab jeglicher Praktikabilität. Das Regelwerk und der Umfang der auferlegten Sorgfaltspflichten sind in politischer Unkenntnis industrieller Prozesse entstanden.“ Beispielhaft dafür sind Produkte aus Zellstoff wie Papier – hier werden Rohstoffe verschiedener Herkünfte in verschiedenen Arbeitsschritten miteinander vermischt. Hersteller können hinterher unmöglich jede Herkunft nachvollziehen, müssten aber für jede geografische Lage die entsprechenden Dokumentationen und Sorgfaltspflichten der Verordnung erfüllen.
Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil kritisiert die Vielzahl betroffener Produkte, die (zu) späte Bereitstellung wichtiger Informationen zur Vorbereitung sowie den erneuten Aufbau von Bürokratie durch eine weitere Berichtspflicht. Edina Brenner fasst zusammen: „Die EU-Entwaldungsverordnung ist ein theoretisches Konstrukt und eine weitere Überregulierung, die dem angestrebten Ziel nicht hilft und auch nicht ansatzweise verhältnismäßig ist.“
- Südwesttextil fordert nach der Verschiebung des Anwendungsstarts ein Aussetzen und grundlegendes Hinterfragen der EU-Entwaldungsverordnung.
- Die EU-Entwaldungsverordnung ist ein theoretisches Konstrukt und eine weitere Überregulierung, die dem angestrebten Ziel nicht hilft und auch nicht ansatzweise verhältnismäßig ist.
- Das Regelwerk und der Umfang der auferlegten Sorgfaltspflichten sind in politischer Unkenntnis industrieller Prozesse entstanden.