In Deutschland gibt es fast 30 Millionen Bausparverträge, und viele davon laufen schon eine ganze Weile. Denn in der Vergangenheit haben viele Sparer den Bausparvertrag nicht unbedingt genutzt, um einen Teil für Bau oder Kauf einer Immobilie anzusparen und die gleiche Summe günstig(er) finanzieren zu können. Sie haben es vielmehr als eine Art sicheres, dabei rentierliches Investment angesehen. Schließlich gab es einmal vier und mehr Prozent Zinsen pro Jahr auf viele Verträge. So auch Hoteliers und Gastronomen – für sie und/oder die Familie haben sich Bausparverträge viele Jahre als „Sparschwein“ bewährt.
Die Zeiten sind nun vorbei, denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bausparkassen Hochzinsverträge – und als solche müssen in der aktuellen Niedrigzinsphase Papiere mit beispielsweise vier Prozent Jahresertrag durchaus gelten – einseitig kündigen dürfen. Zu schlecht sind die Zinserträge der Banken und Bausparkassen, sodass sie diese Zusagen der Verträge offenbar nicht mehr einhalten können. Einen zuteilungsreifen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschieden die Richter. Damit seien Bausparverträge in der Regel zehn Jahre nach Zuteilung kündbar.
Was bedeutet das für die Kunden? Sie stehen jetzt zwar mit – je nach Vertrag – einer größeren Summe liquider Mittel da, aber ein attraktives festverzinsliches Instrument zur Sicherung und Mehrung des Vermögens – meist in Form eines Sparplans – hat sich unwiederbringlich verabschiedet.
Entscheidend ist es jetzt, zügig wieder eine rentierliche Anlageform zu finden. Wer das Geld einfach auf dem Konto oder im Tagesgeld hortet, vernichtet Vermögen. Warum? Ganz einfach: Bei einer avisierten Inflation von zwei beziehungsweise 2,5 Prozent pro Jahr reichen zehn Jahre ohne rechte Zinserträge, um ein Fünftel oder sogar ein Viertel des Vermögenswerts zu vernichten. Das Geld ist in der Summe zwar noch da – aber die beispielsweise 100.000 Euro sind einfach nur noch 75.000 oder 80.000 Euro wert. Das kann niemand wollen, und auch gastgewerbliche Unternehmer sind ihrem Geld hart ersparten Geld nicht so böse, als dass sie es einfach so verbrennen würden.
Deshalb gilt: Wenn es nicht zwingend notwendig ist, sollte die Rückzahlung nicht für den direkten Verbrauch einkalkuliert, sondern unmittelbar reinvestiert werden – und zwar in eine wertstabile Anlage mit guten Renditechancen bei so weit wie möglich reduziertem Risiko. Diese sollte zudem sehr flexibel sein, was Einzahlungen und Entnahmen angeht. Keinesfalls sollte das Geld genutzt werden, um im Anschluss gleich wieder einen herkömmlichen Produktvertrag abzuschließen – zum Beispiel einen neuen Bausparvertrag. Dieser kostet in der Regel hohe Gebühren, und das bei unklaren oder schlicht sehr niedrigen Renditeaussichten.
Hoteliers und Gastronomen müssen entscheiden, was sie wollen: bescheidene Rendite, die aber dennoch zur Vermögenssicherung reicht, bei weniger Risiko oder vielleicht doch eher mehr Risiko für eine höhere Performance, die sich dann auch im Bereich jenseits der fünf Prozent bewegen kann? Professionelle Berater können sich auf die Bedürfnisse der Kunden einstellen und ihnen individuelle Lösungen empfehlen – abseits der ausgetretenen Pfade versicherungseigener Investmentfonds etc.
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Über den Gastautor:
Sascha Wortmann ist Inhaber der Wortmann Finanzen & Beratung (www.wortmann-fin.de) in Mönchengladbach und berät private und institutionelle Anleger bei allen Fragen rund um Finanzen und Versicherung. Dabei konzentriert er sich mittels individueller Lösungen besonders auf Aufbau und Absicherung von Vermögen und berät Anleger bei der langfristigen Strukturierung ihres Kapitals. Sascha Wortmann begleitet seine Kunden eng und sucht regelmäßig das Gespräch – auch um das Bauchgefühl bei allen Entscheidungen zu verbessern.