Für die Rapsglanzkäferbekämpfung im Frühjahr 2008 stehen Insektizide aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen sowohl nach § 15 als auch nach § 11.2 ("Gefahr im Verzug") des Pflanzenschutzmittelgesetzes zur Verfügung, die nur gemäß der Zulassung bzw. Genehmigung einzusetzen sind. Dabei muss vor allem folgendes beachtet werden:
- Die sorgfältige Einhaltung der Bekämpfungsrichtwerte, um unnötige Soloanwendungen oder Beimischungen zu vermeiden.
- Die ausschließliche Nutzung adäquater Spritztechnologie und voller Aufwandmengen.
- Die strikte Berücksichtigung des Bienenschutzes unter Beachtung der verbindlichen B-Auflagen.
- Bei Tankmischungen mit Additiven und/oder Fungiziden kurz vor oder während der Blüte nur solche Mischungen einsetzen, die im Hinblick auf den Bienenschutz sicher sind.
Ziel der Insektizidstrategie sollte neben dem hinreichenden Bekämpfungserfolg in 2008 die Zurückdrängung der Pyrethroid-Resistenz bei Rapsglanzkäfern sein. Demnach wird keine Unterscheidung zwischen Gebieten mit mehr oder weniger intensiver Resistenzausprägung empfohlen, da sich die Situation i.d.R. ohnehin nicht schlagspezifisch vorhersagen lässt und eine Eindämmung der Resistenz auf der gesamten Anbaufläche erfolgen muss.
Insbesondere in den Starkbefallsgebieten des Rapsglanzkäfers, in denen B 1-Insektizide aus der Wirkstoffgruppe der Organophosphate zur Anwendung kommen sollen, ist das Anwendungsverbot ab Beginn der Blüte strengstens zu beachten. Ein Bestand gilt als "blühend", wenn darin eine Pflanze - auch eine Unkrautpflanze - blüht!