Im TEHG ist eine dreimonatige Antragsfrist für das Zuteilungsverfahren für die dritte Handelsperiode vorgesehen, die aber erst erst nach Inkrafttreten der Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) beginnen kann. Die ZuV 2020 wird z. Z. noch beraten und kann frühestens nach der Sommerpause, das heißt im September 2011, in Kraft treten. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt wird unmittelbar danach den Termin für das Ende der dreimonatigen Antragsfrist veröffentlichen.
Für die Antragstellung auf Zuteilung von Emissionsberechtigungen für die dritte Handelsperiode ist in Deutschland - wie bisher - das Formular-Management-System (FMS) der DEHSt verpflichtend vorgesehen. Sollte es im parlamentarischen Verfahren keine wesentliche Änderung der ZuV 2020 geben, wird die DEHSt das FMS voraussichtlich im September bereitstellen.
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