„Das Unfallgeschehen war 2020 und 2021 stark durch Corona geprägt. Historisch niedrige Unfallzahlen waren einer der wenigen positiven Nebeneffekte der Pandemie. Die Unfallzahlen des ersten Halbjahres 2022 sind gegenüber den zwei Vorjahreszeiträumen wieder deutlich angestiegen und nähern sich dem Vor-Pandemie-Niveau an. Die heute veröffentlichten Zahlen zeigen damit deutlich, dass die Pandemie lediglich einen kurzfristigen Einfluss auf das Unfallgeschehen in Deutschland hatte und in den vergangenen zehn Jahren kein erheblicher Rückgang der Verkehrsunfälle stattgefunden hat.“
„Von Januar bis Juni 2022 wurden bei 131.500 Unfällen auf deutschen Straßen 163.800 Menschen verletzt, davon 26.652 schwer. 1.238 Menschen wurden getötet. Es gilt jetzt nachhaltige Maßnahmen anzustoßen, um insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer:innen, wie Zufußgehende und Radfahrer:innen zu schützen. Der Ausbau einer Infrastruktur, die folgenschwere Kollisionen verhindert beispielsweise durch gefahrlose Querungsmöglichkeiten und durchgängige Radwege, sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten muss konsequent vorangetrieben werden. Ebenso müssen Gefahrenräume auf Landstraßen, wie zum Beispiel scharfe Kurvenlagen und Baumgesäumte, schnellbefahrene Alleen entschärft werden.“
„Gleichzeitig muss die Unfallprävention stärker in den Blick genommen werden. Menschliches Versagen und Fehlverhalten sind Hauptursachen für Verkehrsunfälle, das bestätigt auch ein Blick nach Flensburg. Mehr als 10 Millionen Personen haben einen oder mehr Punkte im Fahreignungsregister. Rund 35.000 Fahrer:innen haben mehr als fünf Punkte. Riskantes Fahrverhalten gefährdet die Sicherheit aller Verkehrsteilnemer:innen. Der TÜV-Verband fordert daher bereits seit längerem die verpflichtende Teilnahme an Fahreignungsseminaren für Fahrer:innen mit mehr als fünf Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Ebenso sollten Alkohol- und Drogenfahrten stärker verhindert werden. Fahrer:innen müssen derzeit in der Regel erst ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille ihre Fahreignung im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) überprüfen lassen. Diese Grenze sollte auf 1,1 Promille gesenkt werden.“