Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Gesamtheit der Neuregelungen des GKV-WSG, die die private Krankenversicherung (PKV) mittelbar oder unmittelbar betreffen. Dazu gehören unter anderem der Zwang zur Einführung eines Basistarifs und die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte. Die Klage richtet sich auch gegen die Mitgabe der kalkulierten Alterungsrückstellungen bei Neu- und Bestandskunden.
Bei Neukunden deshalb, weil so das Modell der PKV für einen langfristigen, stabilen Versicherungsschutz zerstört wird. Bei Bestandskunden, weil ein rückwirkender Eingriff in bestehende Verträge erfolgt und die Mitgabe von Alterungsrückstellungen zu Nachteilen für ältere und kranke Versicherte führt.
Insgesamt führen diese Maßnahmen zu erheblichen Belastungen der PKV. Sie überschreiten die Grenze des grundrechtlich Zulässigen. Nie zuvor hat es einen so weitgehenden Eingriff in das Recht der PKV gegeben.
Ebenso sollen die Interessen der Versicherten mit der Verfassungsbeschwerde gewahrt werden. Deswegen unterstützen die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und die Union Krankenversicherung AG je einen ihrer Versicherten als weitere Beschwerdeführer, die gegen die sie betreffenden Regelungen - zum Beispiel auch gegen den steuerfinanzierten Zuschuss allein für die gesetzliche Krankenversicherung - vorgehen.