Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 923994

Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Generalsekretariat Schönhauser Allee 182 10119 Berlin, Deutschland http://www.zdk.de
Ansprechpartner:in Frau Britta Baas 030166380630
Logo der Firma Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Generalsekretariat
Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Generalsekretariat

„Ex-Post-Triage bleibt unzulässig“: ZdK begrüßt Klarstellung im Infektionsschutzgesetz

(lifePR) (Berlin, )
„Ich begrüße, dass mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages die Ex-Post-Triage weiterhin unzulässig bleibt,“ sagt Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und Mitglied des Deutschen Ethikrats. „Das heißt, dass eine begonnene medizinische Intensivbehandlung  im Falle unzureichender medizinischer Ressourcen nicht zugunsten einer Patientin oder eines Patienten mit besserer Prognose abgebrochen werden darf.“

Am Donnerstagabend hatte der Bundestag entschieden, das Infektionsschutzgesetz entsprechend der vorausgehenden Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie hatte die Triagierung bei der medizinischen Versorgung von Patient*innen immer mehr an Bedeutung gewonnen. Mehrfach war es zu Überlastungen von Krankenhäusern gekommen.

Die „Ex-Post-Triage“ ist eine Konstellation, in der die Behandlung von intensivmedizinisch versorgten Patient*innen zugunsten anderer Patient*innen mit besserer Aussichten abgebrochen werden kann. „Das halten wir für unethisch“, sagt die Präsidentin des ZdK, Dr. Irme Stetter-Karp. „Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzgeber in der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes bereits zugeteilte überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten von der Zuteilungsentscheidung ausnimmt.“

Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass die grundsätzliche Entscheidung über diese Zuteilung nur aufgrund der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ von Patient*innen getroffen werden darf. Allerdings, so Lob-Hüdepohl sei „die Frage der Zuteilungskriterien, insbesondere der Dringlichkeit, noch nicht zufriedenstellend geklärt und muss weiter reflektiert werden. Denn gerade in Akutsituationen kann sich die Gefahr einer stereotypen Wahrnehmung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder von alten Menschen verstärken.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2021 geurteilt, dass niemand aufgrund einer Behinderung bei der Zuteilung nicht ausreichender überlebenswichtiger Ressourcen benachteiligt werden darf und eine entsprechende gesetzliche Regelung gefordert. „Wir sehen es positiv, dass nun im Gesetz verankert ist, dass niemand wegen einer Behinderung, Gebrechlichkeit, aufgrund seines Alters, seiner ethnischen Herkunft, seiner Religion und Weltanschauung oder wegen seines Geschlechts oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf“, sagt Irme Stetter-Karp. „Um das in der medizinischen Praxis wirklich zu garantieren, sind jetzt auch zielgerichtete Fort- und Weiterbildungskonzepte erforderlich.“

Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Generalsekretariat

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Die Mitglieder fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.